Hohe Kosten zur Finanzierung externer Gutachten


Beraterverträge im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (II)
Deutsche Bundesregierung macht keine Angaben zur Vertragshöhe von Beraterverträgen

(27.03.12) - Die Deutsche Bundesregierung macht keine Angaben zur Vertragshöhe von Beraterverträgen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, da bisher nicht geprüft werden konnte, ob Angaben über die Vertragshöhe zu den grundrechtlich geschützten Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen gehört. Dies schreibt sie in ihrer Antwort (17/8825) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/8651).

Die Fragesteller hatten vorbemerkt:
"Bereits die Antwort auf die Kleine Anfrage zu Beraterverträgen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) im Jahr 2011 (Bundestagsdrucksache 17/5166) dokumentiert sehr hohe Kosten zur Finanzierung externer Gutachten. Die Bundeshaushaltsordnung jedoch sieht nur in Ausnahmefällen und unter Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eine Einbeziehung externer Sachverständiger vor. Darüber hinaus fordert sie, dass der Vergabe eine Öffentliche Ausschreibung vorausgehen muss, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine Ausnahme rechtfertigen."
(Deutsche Bundesregierung: ra)


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