IT-Systeme wichtiges Hilfsmittel


Entwicklungen im Steuervollzug
Der Einsatz der IT ermöglicht eine effiziente Zusammenarbeit und Vernetzung der Informationen zwischen den Steuerverwaltungen von Bund und Ländern sowie auf internationaler Ebene.



IT-gestützte Systeme sind zu einem wichtigen Hilfsmittel im Kampf gegen Steuerhinterziehung geworden. Die Bundesregierung teile diese vom Direktor des Zentrums für Steuerpolitik und Steuerverwaltung der OECD, Pascal Saint-Amans, vertretene Auffassung, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/13748) auf eine Kleine Anfrage der Faktion Die Linke (19/12709). Man sei bestrebt, solche Systeme zu etablieren und zu nutzen.

Nach Umsetzung der durch die Richtlinie (EU) 2018/822 geänderten EU-Amtshilferichtlinie in nationales Recht wird auch der automatische Austausch zu grenzüberschreitenden Steuergestaltungsmodellen dazugehören.

Vorbemerkung der Fragesteller
Der Bund unterstützt die Länder mit dem Ziel der Sicherstellung eines gleichmäßigen und einheitlichen Steuervollzugs. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat u. a. die Aufgabe, die Finanzbehörden der Länder bei der Verhütung und Verfolgung von Steuerstraftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung zu unterstützen.

Mit dem Instrument der Außenprüfung wird durch Betriebsprüfungen, Lohnsteuer-Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen die gesetzeskonforme Steuerfestsetzung gestärkt. So wurden etwa im Jahr 2017 bundesweit 188.826 Betriebe geprüft und Mehreinnahmen von rund 17,5 Mrd. Euro festgestellt.

Die Zahl der Prüferinnen und Prüfer und die der Mehreinnahmen sind dabei bundesweit seit 2008 etwa konstant geblieben (Bundestagsdrucksache 19/1438). Die jährliche Zahl der Prüfungen ist seit dem Jahr 2000 um knapp 20 Prozent gesunken (Bundestagsdrucksache 16/5535). Der Bundesrechnungshof (BRH) hat im April 2019 die Betriebsprüfungsstatistiken des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) kritisiert. So nähme die Steuerverwaltung letztlich weniger als die Hälfte der statistisch erfassten Mehreinnahmen tatsächlich ein. Auch sei die berichtete Anzahl der Prüfungen überhöht.

Daneben trägt die Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten zur Einhaltung der Steuergesetze bei. So sorgte etwa die Arbeit der Steuerfahndung im Jahr 2017 in 35.000 Fällen bundesweit für Mehrergebnisse von 2,9 Mrd. Euro.

Zuletzt haben überdies vermehrt Berichte über IT-gestützte Reformen des Steuervollzugs Aufmerksamkeit erregt, etwa entsprechende Digitalisierungsprojekte zur Einführung eines E-Invoice-Systems in Italien sowie Russland und Portugal. Die hinreichende Befähigung von Steuerbehörden wurde auch wiederholt in Standards und Vergleichen der OECD angemahnt.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 16.11.19
Newsletterlauf: 23.01.20


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