Grüne fordern Transparenzgesetz
Transparenzgesetz soll "der Zersplitterung der Rechtsmaterie der Informationsfreiheit"
Ergänzen soll die Regierung den Gesetzentwurf nach den Vorstellungen der Fraktion zudem "um ein eingehendes Reformkapitel zur Thematik des Open Data"
Die Deutsche Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) "zu einem verständlichen und handhabbaren Bundes-Transparenzgesetz weiterentwickelt" wird. Damit sollen "die gesetzlichen Vorgaben für erleichterte Voraussetzungen für Informationsfreiheitsansprüche als auch eine Stärkung von proaktiven Open-Data-Veröffentlichungen in einem übergreifenden Gesetz" verbunden werden, wie aus einem Antrag der Fraktion (19/14596) hervorgeht.
Danach soll das Transparenzgesetz "der Zersplitterung der Rechtsmaterie der Informationsfreiheit" entgegenwirken und die unterschiedlichen Informationszugangsgesetze des Bundes, "namentlich das Verbraucherinformationsgesetz (VIG), das Geodatenzugangsgesetz (GeoZG), das Umweltinformationszugangsgesetz (UIG) sowie das Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) unter Erhalt der jeweiligen Schutzniveaus" in einem Gesetz zusammenführen. .Auch soll das Transparenzgesetz dem Antrag zufolge "die Ausnahmeregelungen auf das verfassungsrechtlich zwingend gebotene Maß" reduzieren.
Ferner will die Fraktion den Anwendungsbereich der Informationsfreiheitsgesetze dadurch erweitert sehen, indem die "vollständige Bereichsausnahme" etwa der Nachrichtendienste des Bundes aufgehoben und in einen Abwägungstatbestand umgewandelt wird. Auch soll laut Vorlage unter anderem der "bislang als absoluter Versagungsgrund konstruierte Geheimnisschutz wegen öffentlicher und privater Belange (Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse)" in einen Tatbestand der Interessenabwägung umgewandelt werden.
Ergänzen soll die Regierung den Gesetzentwurf nach den Vorstellungen der Fraktion zudem "um ein eingehendes Reformkapitel zur Thematik des Open Data". Ziel soll dabei unter anderem sein, den "Datenbegriff" zu einem "Informationsbegriff" weiterzuentwickeln, der alle Aufzeichnungen unabhängig von der Art der Speicherung umfasst. Darüber hinaus wird die Bundesregierung zu einer Reihe weiterer Maßnahmen aufgefordert wie etwa der Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Errichtung eines Lobbyregisters sowie die Einführung des Presseauskunftsanspruchs auf Bundesebene. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 16.11.19
Newsletterlauf: 24.01.20
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