Regierung: BZgA nicht quersubventioniert


Die BZgA untersteht dem Bundesgesundheitsministerium: Die Bundesoberbehörde soll mit Aufklärungskampagnen auf Gesundheitsrisiken hinweisen und darauf hinwirken, dass die Bürger sich gesundheitsbewusst verhalten
Ab 2016 sollen die Krankenkassen pro Jahr insgesamt mindestens rund 140 Millionen Euro für Präventionsleistungen in den Lebenswelten einsetzen

(23.06.15) - Die Deutsche Bundesregierung kann im Entwurf für das Präventionsgesetz (18/4282) keine Quersubventionierung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) erkennen. Eine Finanzierung der BZgA durch Mittel der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sei nicht vorgesehen. Auch aus der Beauftragung der BZgA durch den GKV-Spitzenverband ergäben sich "keine Anhaltspunkte für etwaige verfassungsrechtliche Bedenken", heißt es in der Antwort (18/4945) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (18/4744) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Angesichts der vielen Akteure seien eine Koordinierung der Präventionsaktivitäten sowie eine verstärkte Zusammenarbeit der Krankenkassen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in den Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen zu unterstützen. Vorgesehen sei, dass der GKV-Spitzenverband die BZgA ab 2016 vor allem "mit der Entwicklung kassenübergreifender Leistungen, deren Implementierung und deren wissenschaftlicher Evaluation beauftragen soll".

Die vom GKV-Spitzenverband zu leistende Vergütung dürfe nur für diese Aufgabe eingesetzt werden und nicht für andere Aufgaben der BZgA. Deshalb handele es sich nicht um eine Quersubventionierung. Zudem müsse die BZgA sicherstellen, dass die Vergütung "ausschließlich zur Durchführung des Auftrags eingesetzt" und dies nach Maßgabe des GKV-Spitzenverbandes dokumentiert werde.

Ab 2016 sollen die Krankenkassen pro Jahr insgesamt mindestens rund 140 Millionen Euro für Präventionsleistungen in den Lebenswelten einsetzen. Rund 35 Millionen Euro pro Jahr sollen von den Krankenkassen an die BZgA fließen. Experten hatten bei einer Anhörung Zweifel geäußert, ob diese Konstruktion sinnvoll und rechtlich haltbar ist, handele es sich doch nicht um Steuergelder, sondern um Beitragsmittel der Versicherten.

Die BZgA mit Sitz in Köln untersteht dem Bundesgesundheitsministerium. Diese Bundesoberbehörde soll mit Aufklärungskampagnen auf Gesundheitsrisiken hinweisen und darauf hinwirken, dass die Bürger sich gesundheitsbewusst verhalten. Die Gesamtausgaben der BZgA werden in der Antwort mit rund 60,3 Millionen Euro für 2015 angegeben. In der Behörde sind 248 Mitarbeiter beschäftigt. Thematische Schwerpunkte bei Broschüren und Printmaterialien sind derzeit Sexualaufklärung, Suchtprävention und Impfungen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen