Novellierung des Glücksspielstaatsvertrages


Künftige Gestaltung des Glücksspiels Ländersache
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte angemahnt habe, dass die mit dem Monopol verfolgten Ziele der Spielsuchtbekämpfung und des Spielerschutzes in allen Glücksspielbereichen kohärent und systematisch verfolgt werden müssten


(31.01.11) - Kurz angebunden beantwortet die Deutsche Bundesregierung eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion zur Regulierung des Glücksspiels. Ohne ihre eigene Position zu der gegenwärtigen Sachfrage offenzulegen, verweist zu lediglich auf die Zuständigkeit der Länder in der Glücksspielfrage. Die Kleine Anfrage diene laut SPD dazu, in Erfahrung zu bringen, ob die Bundesregierung das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vor dem Hintergrund der dramatischen Entwicklung bei den Geldspielautomaten dazu nutzen will, gemeinsam mit den Ländern die Prävention und Bekämpfung von Glücksspielsucht zu stärken.

Für die Regulierung des Glücksspiels (Lotterien, Sportwetten, Spielbanken) seinen die Bundesländer zuständig. Die Länder würden derzeit über die künftige Gestaltung des Glücksspiels im Rahmen der Novellierung des Glücksspielstaatsvertrages beraten, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/4358) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/4259).

Die SPD hatte in ihren Vorbemerkungen darauf hingewiesen, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) angemahnt habe, dass die mit dem Monopol verfolgten Ziele der Spielsuchtbekämpfung und des Spielerschutzes in allen Glücksspielbereichen kohärent und systematisch verfolgt werden müssten. Ein staatliches Monopol auf Lotterien und Sportwetten sei weiter möglich, wenn der Gefahr der Glücksspielsucht – auch im Bereich des gewerblichen Automatenspiels – konsequent entgegengewirkt werde.

Die vom EuGH festgestellte Inkonsistenz in der Regulierung des Glücksspielwesens in Deutschland mache deutlich, wie dringend erforderlich ein Gesamtkonzept sei.

Vor dem Hintergrund der starken Suchtgefahr sowohl bei den Geldspielautomaten, dem kommerziellen Glücksspiel im Internet als auch bei den Sportwetten, drohe eine Erweiterung des Marktes zu einer stärkeren Ausbreitung von Glücksspielsucht zu führen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen