Novellierung des Glücksspielstaatsvertrages


Künftige Gestaltung des Glücksspiels Ländersache
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte angemahnt habe, dass die mit dem Monopol verfolgten Ziele der Spielsuchtbekämpfung und des Spielerschutzes in allen Glücksspielbereichen kohärent und systematisch verfolgt werden müssten


(31.01.11) - Kurz angebunden beantwortet die Deutsche Bundesregierung eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion zur Regulierung des Glücksspiels. Ohne ihre eigene Position zu der gegenwärtigen Sachfrage offenzulegen, verweist zu lediglich auf die Zuständigkeit der Länder in der Glücksspielfrage. Die Kleine Anfrage diene laut SPD dazu, in Erfahrung zu bringen, ob die Bundesregierung das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vor dem Hintergrund der dramatischen Entwicklung bei den Geldspielautomaten dazu nutzen will, gemeinsam mit den Ländern die Prävention und Bekämpfung von Glücksspielsucht zu stärken.

Für die Regulierung des Glücksspiels (Lotterien, Sportwetten, Spielbanken) seinen die Bundesländer zuständig. Die Länder würden derzeit über die künftige Gestaltung des Glücksspiels im Rahmen der Novellierung des Glücksspielstaatsvertrages beraten, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/4358) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/4259).

Die SPD hatte in ihren Vorbemerkungen darauf hingewiesen, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) angemahnt habe, dass die mit dem Monopol verfolgten Ziele der Spielsuchtbekämpfung und des Spielerschutzes in allen Glücksspielbereichen kohärent und systematisch verfolgt werden müssten. Ein staatliches Monopol auf Lotterien und Sportwetten sei weiter möglich, wenn der Gefahr der Glücksspielsucht – auch im Bereich des gewerblichen Automatenspiels – konsequent entgegengewirkt werde.

Die vom EuGH festgestellte Inkonsistenz in der Regulierung des Glücksspielwesens in Deutschland mache deutlich, wie dringend erforderlich ein Gesamtkonzept sei.

Vor dem Hintergrund der starken Suchtgefahr sowohl bei den Geldspielautomaten, dem kommerziellen Glücksspiel im Internet als auch bei den Sportwetten, drohe eine Erweiterung des Marktes zu einer stärkeren Ausbreitung von Glücksspielsucht zu führen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen