Palliativmedizin der Krankenhäuser
Compliance im Gesundheitswesen: Bundesregierung sieht eine bessere Betreuung schwer kranker Patienten in der Palliativmedizin
Was die stationären palliativmedizinischen Einrichtungen betreffe, gebe es keine gesetzliche Vorgabe, ab 2014 verpflichtend das Fallpauschalensystem anzuwenden, schreibt die Regierung
(25.09.13) - Die Versorgung schwer kranker Patienten in der Palliativmedizin ist nach Auskunft der Bundesregierung in den zurückliegenden Jahren besser geworden. So hätten Versicherte seit 2007 einen Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativbetreuung. Diese Leistung solle den Patienten mit einem besonderen Versorgungsbedarf ermöglichen, im häuslichen Umfeld zu sterben, teilt die Regierung in ihrer Antwort (17/14554) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/14449) mit. Nach anfänglichen "Umsetzungsschwierigkeiten" könne mittlerweile von einer "relativ guten Versorgungslage" ausgegangen werden.
Was die stationären palliativmedizinischen Einrichtungen betreffe, gebe es keine gesetzliche Vorgabe, ab 2014 verpflichtend das Fallpauschalensystem anzuwenden, schreibt die Regierung. Die Stationen könnten weiter als "Besondere Einrichtungen" vom Fallpauschalensystem ausgenommen werden. Allerdings rechneten die meisten Krankenhäuser mit Palliativversorgung im Rahmen der Vergütung mit diagnosebezogenen Fallpauschalen und ergänzenden Zusatzentgelten ab. Diese Systematik ermögliche "aufwandsgerechte Vergütungen" und begründe keine vorzeitigen Entlassungen schwer kranker Menschen, versicherte die Regierung.
Das Fallpauschalensystem bevorzuge auch nicht Palliativstationen mit einer möglichst kurzen und wenig umfangreichen Versorgung. Es setze vielmehr "Anreize für eine gute palliativmedizinische Versorgung". So könnten Kliniken nur dann ein Zusatzentgelt abrechnen, wenn die Behandlung bestimmte Mindestmerkmale erfülle. In den Fachabteilungen für Palliativmedizin der Krankenhäuser wurden den Angaben zufolge im Jahre 2011 insgesamt rund 27.500 Patienten behandelt. Rund 13.600 Patienten starben in den Kliniken nach einer durchschnittlichen Verweildauer von zehn Tagen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
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Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.