Datenschutz bei Immobilienunternehmen
Thema Datenmissbrauch in der Immobilienwirtschaft
Kryptographisches Verfahren mache die Entschlüsselung der Daten unmöglich
Die beiden bundeseigenen Immobilienunternehmen halten laut Deutsche Bundesregierung das Bundesdatenschutzgesetz ein. Dies geht aus einer Antwort (18/11336) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11051) hervor. Zudem verfügten beide Unternehmen über einen Datenschutzbeauftragten.
Die Fraktion hatte die Bundesregierung in ihrer Anfrage mit dem Thema Datenmissbrauch in der Immobilienwirtschaft konfrontiert. "Generell besteht bei jedem Unternehmen die Gefahr, Opfer eines Hackerangriffs zu werden", schreibt die Bundesregierung. Dem könne vorgebeugt werden, indem ein kryptographisches Verfahren eingesetzt werde, das die Entschlüsselung der Daten unmöglich mache.
Bezüglich einer Datenabfrage durch den Vermieter vor einer Wohnungsbesichtigung verweist die Bundesregierung auf das Bundesdatenschutzgesetz. Demnach dürften Daten zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Mieters erst nach einer Besichtigung und mit Aussicht auf ein Vertragsverhältnis erfragt werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 12.04.17
Home & Newsletterlauf: 28.04.17
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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