Datenschutz im Kinderzimmer


Schutz der Privatsphäre, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Datensouveränität müssen auch bei digitalem Spielzeug gewährleistet sein
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die voraussichtlich ab Mitte 2018 anwendbar sein wird, enthält einige besondere Schutzregeln für Kinder



"Datenschutz im Kinderzimmer" ist ein Thema der Antwort der Deutschen Bundesregierung (18/8317) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8015). Wie die Abgeordneten darin ausführten, macht die fortschreitende Digitalisierung "vor den Kinderzimmertüren nicht halt". Mehr als jedes dritte Kind habe ein "Lieblingsspielzeug", das aus dem Mobil-, Computer- oder Konsolenbereich komme, und neuartiges, vernetztes Spielzeug erobere den Markt.

Dazu betont die Bundesregierung, dass es bei digitalen Produkten und Diensten und damit auch bei vernetzten Geräten mit digitalen Funktionalitäten für sie unabdingbar sei, "dass die Verbraucherrechte gewahrt werden und Schutz und Sicherheit für alle Beteiligten gewährleistet sind". Dies gelte insbesondere für Produkte, die sich an Kinder als besonders verletzliche und schutzwürdige Verbraucher richten. Bei einer vernetzten Puppe, die Gespräche aufnimmt und an das Spielzeugunternehmen oder Dritte überträgt, seien sensible Informationen aus dem persönlichen Umfeld und damit der Kernbereich privater Lebensführung betroffen. Hier müssten der Schutz der Privatsphäre, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Datensouveränität gewährleistet sein.

Dafür sei eine verständliche und umfassende Information der Verbraucher unabdingbar, heißt es in der Antwort weiter. Sie trete deshalb insbesondere dafür ein, dass bei allen digitalen Angeboten - so auch bei vernetzten Spielgeräten - Verbraucher die Kontroll- und Steuerungsmöglichkeiten erhalten und damit selbst über die Datenverarbeitung entscheiden können. Bei einer Kinder betreffenden Datenverarbeitung sei die Einwilligung in eine Verarbeitung je nach Einzelfall, Alter und Spielzeug grundsätzlich durch die Eltern zu erteilen.

Der Antwort zufolge sieht die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die voraussichtlich ab Mitte 2018 anwendbar sein wird, einige besondere Schutzregeln für Kinder vor.

Ferner verweist die Bundesregierung in der Vorlage auf den aus Bundesmitteln geförderten "Marktwächter Digitale Welt", der zur Aufgabe habe, die digitalen Märkte zu beobachten und zu analysieren, Missstände an die Aufsichtsbehörden zu melden, die Politik zu beraten und die Verbraucher zu informieren. Damit habe sie neben der etablierten Aufsicht ein effektives Instrumentarium zur Beobachtung des Marktgeschehens geschaffen, auch soweit es um digitale Angebote an Kinder geht, schreibt die Regierung. Verbraucherbeschwerden aus den rund 200 Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und empirischen Untersuchungen "helfen dem Marktwächter dabei, auch verbraucherschützende Aspekte vernetzten Spielzeugs in seine Betrachtungen einzubeziehen".

Auch verweist die Regierung darauf, dass zur Stärkung der Rechtsdurchsetzung im Verbraucherdatenschutz am 23. Februar 2016 das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts verkündet worden sei. Zum besseren Schutz der Rechte der Verbraucher könnten seither neben den betroffenen Verbrauchern und den Datenschutzaufsichtsbehörden auch Verbände und Kammern gegen die unzulässige Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Verbraucherdaten durch Unternehmer vorgehen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 24.05.16
Home & Newsletterlauf: 28.06.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen