Entwicklung eines Fairtrade-Textilsiegels
Transparenz über Produktionsbedingungen und Lieferketten schaffen
Wirtschaftliche Zusammenarbeit: Deutsche Bundesregierung prüft Textil-Siegel
(29.07.14) - Die Deutsche Bundesregierung verfolgt nach eigenen Angaben das Ziel, den deutschen Textilmarkt nachhaltiger zu gestalten und insbesondere mehr Transparenz über Produktionsbedingungen und Lieferketten zu schaffen. Wie es in einer Antwort (18/2049) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1740) weiter heißt, prüfe das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die "Förderung der Entwicklung eines Fairtrade-Textilsiegels, das die gesamte Lieferkette ‚vom Baumwollfeld bis zum Bügel‘ abdeckt".
Zudem werde an der Vergleichs- und Bewertungsplattform "Qualitätscheck Nachhaltigkeit" gearbeitet, um für Verbraucher Transparenz über die hinter einem Siegel oder Standardsystem stehenden Anforderungen zu schaffen. "Inwieweit der Qualitätscheck als Bewertungsplattform weiterentwickelt werden kann, wird derzeit umfassend geprüft", heißt es in der Vorlage weiter.
Die Bundesregierung verweist zudem auf die BMZ-Initiative eines "Textil-Bündnisses" bei dem Unternehmen, Wirtschaftsverbände und Nichtregierungsorganisationen an einem Aktionsplan für mehr Transparenz arbeiten: Geplant seien unter anderem "gemeinsame Einstiegsanforderungen, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen in den Produktionsländern hinausgehen und die Definition von ‚Best Practices‘". (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.