Biomedizinische Forschung und Fördergelder
Fördergelder für biomedizinische Forschung am Menschen brauchen positives Votum der zuständigen Ethikkommission
Keine Notwendigkeit für weitere gesetzliche Initiativen im Bereich der Forschung
(29.09.10) - Ein positives Votum der zuständigen Ethikkommission – das ist die "unabdingbare Voraussetzung", um bei der biomedizinischen Forschung am Menschen Fördergelder vom Bund zu bekommen. Zweites Kriterium sei die positive wissenschaftliche Bewertung, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/2902) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/2777).
Auch bei der Studie "Aufklärung genetischer Ursachen der psychomotorischen Entwicklungsstörung" des Forschungsverbundes Deutsches Netzwerk für mentale Retardierung sei dies der Fall gewesen. Laut Regierung hat vor Beginn der Studie ein positives Votum der federführenden Ethikkommission der medizinischen Fakultät Langen-Nürnberg vorgelegen.
Auch die anstehende Verlängerung der Fördergelder für dieses Forschungsprojekt werde von einer neuerlichen Entscheidung der Ethikkommission abhängig gemacht.
Die Frage, ob die Regierung ausschließen könne, dass die Ergebnisse des Forschungsprojektes im Rahmen der Pränataldiagnostik zu einem häufigeren Schwangerschaftsabbruch führten, wurde mit Hinweis auf den laufenden Förderantrag nicht beantwortet.
Der Antwort zufolge sieht die Regierung bislang keine Notwendigkeit für weitere gesetzliche Initiativen im Bereich der Forschung. Beispielsweise könnten Eltern im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht auch in Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit ihres Kindes einwilligen – sofern das Wohl des Kindes beachtet werde. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.