Biomedizinische Forschung und Fördergelder


Fördergelder für biomedizinische Forschung am Menschen brauchen positives Votum der zuständigen Ethikkommission
Keine Notwendigkeit für weitere gesetzliche Initiativen im Bereich der Forschung


(29.09.10) - Ein positives Votum der zuständigen Ethikkommission – das ist die "unabdingbare Voraussetzung", um bei der biomedizinischen Forschung am Menschen Fördergelder vom Bund zu bekommen. Zweites Kriterium sei die positive wissenschaftliche Bewertung, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/2902) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/2777).

Auch bei der Studie "Aufklärung genetischer Ursachen der psychomotorischen Entwicklungsstörung" des Forschungsverbundes Deutsches Netzwerk für mentale Retardierung sei dies der Fall gewesen. Laut Regierung hat vor Beginn der Studie ein positives Votum der federführenden Ethikkommission der medizinischen Fakultät Langen-Nürnberg vorgelegen.

Auch die anstehende Verlängerung der Fördergelder für dieses Forschungsprojekt werde von einer neuerlichen Entscheidung der Ethikkommission abhängig gemacht.

Die Frage, ob die Regierung ausschließen könne, dass die Ergebnisse des Forschungsprojektes im Rahmen der Pränataldiagnostik zu einem häufigeren Schwangerschaftsabbruch führten, wurde mit Hinweis auf den laufenden Förderantrag nicht beantwortet.

Der Antwort zufolge sieht die Regierung bislang keine Notwendigkeit für weitere gesetzliche Initiativen im Bereich der Forschung. Beispielsweise könnten Eltern im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht auch in Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit ihres Kindes einwilligen – sofern das Wohl des Kindes beachtet werde. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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