Bafin-Aufträge an Wirtschaftsprüfungsunternehmen
BaFin erteilte für 4,8 Millionen Euro Aufträge an Wirtschaftsprüfer - Im Jahr 2005 hat die BaFin erstmals Wirtschaftsprüferleistungen in Losen ausgeschrieben
BaFin verlange von jedem beauftragten Wirtschaftsprüfungsunternehmen eine Erklärung darüber, dass keine Interessenkollisionen im Hinblick auf das zu prüfende Unternehmen bestehen
(02.07.08) - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im vergangenen Jahr 90 Aufträge an Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit einem Volumen von 4,8 Millionen Euro (ohne Umsatzsteuer) vergeben. Im Jahr 2006 seien es 136 Aufträge mit einem Volumen von 6,59 Millionen Euro netto gewesen, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/9567) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/9383) mit.
Im Jahr 2005 habe die BaFin erstmals Wirtschaftsprüferleistungen in Losen ausgeschrieben, heißt es weiter. Dabei habe sich gezeigt, dass ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen bei zahlreichen Losen das wirtschaftlichste Angebot abgab und nach den vergaberechtlichen Regelungen den Zuschlag erhielt. Im Jahr darauf habe die BaFin reagiert und das Verfahren so geändert, dass jedes Wirtschaftsprüfungsunternehmen ein Angebot nur auf eine bestimmte Zahl von Losen abgeben durfte. Damit werde vermieden, dass ein Unternehmen bei vielen Losen den Zuschlag erhalten könnte.
Aufträge der BaFin werden laut Bundesregierung im Wettbewerb nach dem geltenden Vergabevorschriften erteilt. In Fällen, in denen Geheimhaltungsinteressen bestehen und das zu prüfende Unternehmen vorab nicht bekannt sein darf, um den Prüfungszweck nicht zu gefährden, würden jeweils mehrere Wirtschaftsprüfungsunternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Diese würden anhand der Eignung, Zuverlässigkeit und Fachkunde ausgewählt. Dazu zählten etwa Erfahrungen und Kenntnisse für den zu prüfenden komplexen und sehr speziellen Sachverhalt. Die BaFin verlange von jedem beauftragten Wirtschaftsprüfungsunternehmen eine Erklärung darüber, dass keine Interessenkollisionen im Hinblick auf das zu prüfende Unternehmen bestehen. Erst dann werde der Zuschlag erteilt.
Vergabe von Prüfungsaufträgen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Vorbemerkung der Fragesteller
In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der FDP hat die Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 16/774) geschrieben, dass ein Großteil der Aufträge der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an ein einzelnes Unternehmen gehen. Dieses erhielt 2005 80 Aufträge mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 4 653 348 Euro. Die Konzentration der Aufträge auf ein einzelnes Unternehmen lässt die Auftragsvergabe durch die BaFin in einem fragwürdigen Licht erscheinen.
1. Wie viele Aufträge hat die BaFin in den Jahren 2006 und 2007 an Wirtschaftsprüfungsunternehmen vergeben, und wie hoch war das Gesamtvolumen der jährlich vergebenen Aufträge?
Nach Angaben der BaFin wurden im Jahr 2006 136 Aufträge und im Jahr 2007 90 Aufträge an Wirtschaftsprüfungsunternehmen vergeben. Das Gesamtvolumen dieser Aufträge betrug im Jahr 2006 6.588.579 Euro netto (ohne Umsatzsteuer) und im Jahr 2007 4.821.164 Euro netto. Das Gesamtvolumen für das Jahr 2007 kann sich noch geringfügig verändern, da noch nicht alle Wirtschaftsprüferaufträge vollständig abgerechnet sind.
2. Unterliegen die durch die BaFin ausgeschriebenen Aufträge der Umsatzsteuerpflicht, und wenn ja, wie hoch war das Gesamtvolumen der durch die BaFin gezahlten Umsatzsteuer, und wurde diese gegenüber den geprüften Finanzinstitutionen als "verdeckte Mehrwertsteuer" abgerechnet?
Die durch die BaFin vergebenen Wirtschaftsprüferaufträge unterliegen der Umsatzsteuerpflicht. Die Umsatzsteuer wurde und wird gegenüber den geprüften Unternehmen im vollen Umfang ausgewiesen und als solche kenntlich gemacht. Die Wirtschaftsprüfungsunternehmen stellen die erbrachten Leistungen direkt den geprüften Unternehmen in Rechnung, um sicherzustellen, dass diese die ausgewiesene Umsatzsteuer bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen als Vorsteuer in Ansatz bringen können. Das Gesamtvolumen der Umsatzsteuer betrug im Jahr 2006 (16 Prozent Umsatzsteuersatz) 1.054.172,64 Euro und im Jahr 2007 (19 Prozent Umsatzsteuersatz) 916.021,35 Euro.
3. Wie beurteilt die Bundesregierung den Sachverhalt, dass die BaFin in der Vergangenheit bei der Auftragsvergabe einzelne Unternehmen in besonderer Weise berücksichtigt hat, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um eine gleichmäßigere Verteilung der Aufträge zu erreichen?
Im Jahr 2005 schrieb die BaFin erstmals Wirtschaftsprüferleistungen in Losen aus. Dabei trat der Umstand ein, dass ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen bei zahlreichen Losen das wirtschaftlichste Angebot abgab und entsprechend den vergaberechtlichen Regelungen den Zuschlag erhielt. Im Jahr 2006 reagierte die BaFin und änderte das Verfahren zur Stärkung des Wettbewerbs dahingehend, dass jedes Wirtschaftsprüfungsunternehmen nur auf eine bestimmte Zahl von Losen ein Angebot abgeben durfte. Der Umstand, dass ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen bei einer Vielzahl von Losen den Zuschlag hätte erhalten können, wurde so vermieden. Im Jahr 2007 fand keine Vergabe in Losen statt, da die Zahl der Routineprüfungen keine Vergabe in Losen rechtfertigte und im Übrigen nur anlassbezogene Sonderprüfungen beauftragt wurden.
4. Ist die Auftragsvergabe seitens der BaFin transparent, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?
Die BaFin vergibt Wirtschaftsprüferaufträge im Wettbewerb und nach Maßgabe geltender Vergabevorschriften, hier der VOL/A. In Fällen, in denen Geheimhaltungsinteressen bestehen oder das zu prüfende Unternehmen im Vorfeld nicht bekannt sein darf, um den Prüfungszweck nicht zu gefährden, werden jeweils mehrere Wirtschaftsprüfungsunternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert; die Auswahl der Wirtschaftsprüfungsunternehmen erfolgt anhand der Eignung, Zuverlässigkeit und Fachkunde. Dazu zählen beispielsweise Erfahrungen und Kenntnisse des Wirtschaftsprüfungsunternehmens für den zu prüfenden komplexen oder sehr speziellen Sachverhalt. Der Maßstab an Transparenz, der bei jedem Vergabeverfahren anzulegen ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Danach ist es untersagt, Informationen über Bieter und ihre Angebote zu veröffentlichen oder Dritten – auch konkurrierenden Bietern – zugänglich zu machen. Hierzu zählen u. a. Namen, Qualifikation, wirtschaftliche Situation und Preise.
5. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass durch die BaFin beauftragte Wirtschaftsprüfungsunternehmen nicht zugleich Abschlussprüfer des durch die BaFin geprüften Unternehmens waren beziehungsweise sind, und wenn ja, wie lauten hierzu die Vergabevorgaben der BaFin im Detail?
Die BaFin verlangt vor Zuschlagserteilung von jedem von ihr beauftragten Wirtschaftsprüfungsunternehmen eine Erklärung darüber, dass keine Interessenkollisionen in Bezug auf das zu prüfende Unternehmen bestehen. Demgemäß schließt die BaFin Wirtschaftsprüfungsunternehmen von Vergabeverfahren aus, bei denen Ausschlussgründe nach §§ 319, 319a HGB vorliegen (beauftragtes Wirtschaftsprüfungsunternehmen ist zugleich Jahresabschlussprüfer des zu prüfenden Unternehmens). Entsprechende Kriterien sind Bestandteil der Angebotsbedingungen der BaFin.
6. Wenn nein, warum erkennt die Bundesregierung hierin keine Interessenkonflikte?
Siehe Beantwortung Frage 5.
7. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren Beschäftigte der BaFin eine Stelle bei einem der seitens der BaFin mit Prüfaufträgen betrauten Wirtschaftsprüfungsunternehmen angenommen, und wenn ja, in wie vielen Fällen ist dies vorgekommen?
Scheidet ein Beschäftigter der BaFin durch Kündigung aus dem Arbeitsverhältnis oder durch Entlassung aus dem Beamtenverhältnis aus, besteht keine Verpflichtung, die BaFin zu informieren, wer neuer Arbeitgeber ist. Deshalb hat die BaFin keine dienstlichen Kenntnisse über den weiteren beruflichen Werdegang ausgeschiedener Beschäftigter.
8. Haben die seitens der BaFin mit Prüfaufträgen betrauten Wirtschaftsprüfungsunternehmen Veranstaltungen oder Projekte des Bundesministeriums der Finanzen bzw. der BaFin gesponsert, und wenn ja, um welche hat es sich dabei jeweils gehandelt?
Nein.
9. Wie viele Aufträge haben in den letzten beiden Jahren die 15 am stärksten seitens der BaFin berücksichtigten Wirtschaftsprüfungsunternehmen dabei jeweils erhalten, wie viele dieser Aufträge wurden vergeben bzw. national/ europaweit ausgeschrieben, und wie hoch ist das jeweilige Gesamtauftragsvolumen bezogen auf die einzelnen Unternehmen in den Jahren 2006 und 2007?
Dem Vergaberecht liegt der Grundsatz der Vertraulichkeit zu Grunde. Eine namentliche Nennung der beauftragten Wirtschaftsprüfungsunternehmen kann hier daher nicht erfolgen. Informationen zur Anzahl der Aufträge und zum Auftragsvolumen der 15 am häufigsten durch die BaFin beauftragten Wirtschaftsprüfungsunternehmen sind folgender Aufstellung zu entnehmen:
Weitere Antworten auf Fragen der FDP entnehmen Sie bitte der Antwort der Deutschen Bundesregierung.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
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