Stock-Spams und Marktmanipulation
BaFin prüft Anhaltspunkte für verbotene Marktmanipulationen mit Stock-Spams - Da die Untersuchungen noch laufen, könne zu etwaigen Ergebnissen keine Aussage getroffen werden
Eine Aussetzung oder vorübergehende Untersagung des Handels hält die Regierung nach eigener Darstellung in solchen Fällen für unverhältnismäßig
(18.09.07) - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüft derzeit in einer Reihe von Fällen, ob Anhaltspunkte für verbotene Marktmanipulationen bestehen und analysiert dazu den Handel in Aktien der betroffenen Gesellschaften. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/6315) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (16/6234) mit.
Die BaFin habe in diesem Zusammenhang Kontakt zu verschiedenen Landespolizeibehörden. Da die Untersuchungen noch laufen, könne zu etwaigen Ergebnissen keine Aussage getroffen werden. Die Fraktion hatte sich nach dem Aufkommen so genannter Stock-Spams und deren Folgen für die Volkswirtschaft erkundigt. Dazu heißt es in der Antwort, der Regierung lägen keine Daten zum Aufkommen von Stock-Spams oder zur Bewertung der volkswirtschaftlichen Folgen vor. Bei Stock-Spams handelt es sich um versendete E-Mails, die für den Kauf bestimmter Aktien werben.
Nach Regierungsangaben kann das Versenden dieser Mails eine verbotene Marktmanipulation in Form des so genannten "Scalping" darstellen. "Scalping" liege vor, wenn jemand Aktien, die er selbst hält, per E-Mail zum Kauf empfiehlt, ohne dass er dabei einen vorhandenen Interessenkonflikt angemessen und wirksam offenlegt. Das Verhalten der Empfänger von Stock-Spams, die auf diese Empfehlung hin Aktien kaufen, sei rechtlich unbedenklich, wenn in den Spam-Mails keine Insiderinformationen enthalten sind.
Nach Beobachtungen der BaFin sei der Umfang der Stock-Spams in letzter Zeit tendenziell rückläufig, nachdem sich bei der Behörde seit Februar dieses Jahres Anlegerhinweise auf solche Mails zunächst gehäuft hätten.
Eine Aussetzung oder vorübergehende Untersagung des Handels hält die Regierung nach eigener Darstellung in solchen Fällen für unverhältnismäßig. Ein "milderes Mittel" stelle die Warnung der Öffentlichkeit dar. Dies habe die BaFin bei Stock-Spams sowohl gegenüber ausgewählten Medien als auch durch eine Warnung auf ihrer Internetseite bereits praktiziert. Verbraucher könnten sich bei dem Verdacht einer Kursmanipulation oder auf Insiderhandel an die BaFin wenden, schreibt die Regierung weiter.
Die BaFin leite bei einem begründeten Verdacht eine Untersuchung ein und erstatte gegebenenfalls Anzeige, wenn sich der Verdacht auf eine Straftat erhärten sollte. Im Übrigen könnten die Verbraucher ihre Ansprüche selbst auf dem Rechtsweg durchsetzen oder sich an die Verbraucherschutzverbände wenden. Diese könnten die Versender der Spams abmahnen und auf Unterlassen klagen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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