Kommt das bundesweite Korruptionsregister?
Eine Antwort die keine ist: Unter Berufung auf § 203 StGB verweigert die Bundesregierung beim Thema "Korruption und Hermesbürgschaften" eine Auskunft, die Siemens vor der Weltöffentlichkeit in Verlegenheit bringen könnte
Verhinderung und effektive Bekämpfung von Korruption bei Hermesbürgschaften: Deutsche Regierung will Errichtung eines bundesweiten Korruptionsregisters prüfen, verweist aber auf mögliche Schwierigkeiten im Bundesrat
(19.09.07) – In einer Kleinen Anfrage hatte die Linksfraktion herausfinden wollen, ob es Unregelmäßigkeiten bei Erteilung von Hermesbürgschaften im Zusammenhang mit den Firmen Siemens, Lahmeyer und DaimlerChrysler gegeben hat. Die Deutsche Bundesregierung brüskierte nun die Linksfraktion mit einer seitenlangen Nicht-Antwort.
Sie begründete ihre Stellungnahme mit der Aussage: "Informationen zu einzelnen Geschäften, welche die beteiligten Unternehmen identifizieren, sind aufgrund der gebotenen Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (§ 203 StGB) nicht möglich."
Weiter teilte die Deutsche Bundesregierung in ihrer Nicht-Antwort mit, sie werde will die Möglichkeiten für die Errichtung eines bundesweiten Korruptionsregisters prüfen. Dies teilt sie in ihrer Antwort (16/6323) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/6259) mit, die sich auf die Korruptionsbekämpfung bei Hermes-Bürgschaften zur Absicherung deutscher Exporte bezogen hatte.
Dabei sollen auch die Erfahrungen mit in den Ländern existierenden Korruptionsregistern ausgewertet werden. Vorrang hat für die Bundesregierung jedoch die Arbeit am materiellen Vergaberecht, vor allem im Zuge der anstehenden Reform des deutschen Vergaberechts.
Die Regierung verweist darauf, dass sie in der vorletzten Wahlperiode bereits die Errichtung eines Korruptionsregisters vorgeschlagen habe. Kernelement wäre die Speicherung der Namen von Unternehmen gewesen, die wegen Korruptionsdelikten von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Öffentliche Auftraggeber hätten solche Ausschlüsse an das Korruptionsregister melden müssen. Umgekehrt wären öffentliche Auftraggeber verpflichtet worden, vor einer Auftragsvergabe beim Register anzufragen, ob das jeweilige Unternehmen dort gespeichert ist.
Der Bundesrat habe dem Regierungsvorschlag damals nicht zugestimmt. Eine generelle Abfrage von Namen beteiligter Agenten oder von Details über die Höhe und den Zweck etwaiger Provisionszahlungen lehnt die Regierung nach eigener Darstellung ab. "Es wäre nicht wirkungsvoll, solche Informationen standardmäßig abzufragen, da in der Folge etwaige böswillige Unternehmen Bestechungsgelder immer über andere Kanäle als über Provisionsleistungen fließen lassen würden, die dann auch bei vertiefter Prüfung nicht erkennbar wären", heißt es in der Antwort.
Auf die Fragen "Welche zusätzlichen Maßnahmen außer den angesprochenen beinhaltet die vertiefte Prüfung seit 1. Januar 2007 konkret? - Gibt es ein standardisiertes Prüfverfahren? - Wie sieht dieses aus?" antwortete die Bundesregierung:
Vertieft geprüft werden alle Anträge vor endgültiger Deckungszusage und alle Entschädigungsanträge wenn (alternativ)
>> in der Anlage "Korruptionsprävention" ein Punkt mit "Ja" beantwortet wurde,
>> der Antragsteller in einer der Sperrlisten der internationalen Finanzinstitutionen vermerkt ist,
>> der Antragsteller in einer internen Liste (für Verdachtsfälle) vermerkt ist,
>> sich aus dem konkreten Antrag Verdachtsmomente ergeben oder
>> sonstige Informationen vorliegen, die ein Verdachtsmoment begründen. Das standardisierte Verfahren der vertieften Prüfung umfasst regelmäßig:
>> die Überprüfung des konkreten Antrags auf Anhaltspunkte wegen Korruption,
>> die Aufforderung an den Antragsteller, den Fragenkatalog zu Vertreter/Agenten und Provisionen zu beantworten,
>> die Aufforderung an den Antragsteller, die unternehmensinternen Präventionsmaßnahmen darzustellen.
Auf die Frage "Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass ein bundesweites Korruptionsregister eine sinnvolle und wirkungsvolle Maßnahme bei der Bekämpfung der Korruption sein kann, beabsichtigt sie, ein solches Register einzuführen, und wie begründet sie ihre Haltung? antwortete die Bundesregierung:
Bereits nach Maßgabe des geltenden Rechts sind strafrechtliche Verurteilungen natürlicher Personen wegen Korruptionsdelikten im Bundeszentralregister bzw. im Gewerbezentralregister gespeichert.
Zusätzlich hatte die Bundesregierung in der vorletzten Legislaturperiode die Errichtung eines Korruptionsregisters vorgeschlagen. Kernelement eines derartigen Registers wäre die Speicherung der Namen von Unternehmen, die wegen korruptionsbezogener Delikte von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen worden sind. Öffentliche Auftraggeber wären verpflichtet, solche Ausschlüsse an das Korruptionsregister zu melden. Umgekehrt wären öffentliche Auftraggeber verpflichtet, vor der Vergabe eines öffentlichen Auftrags beim Register anzufragen, ob das in Aussicht genommene Unternehmen dort gespeichert ist. Der Bundesrat stimmte dem Vorschlag der Bundesregierung seinerzeit nicht zu. Der Entwurf für ein Korruptionsregistergesetz war abermals im Jahre 2005 Gegenstand der Überlegungen der Bundesregierung im Rahmen einer umfassenden Vergaberechtsreform.
Für die Bundesregierung haben derzeit Arbeiten am materiellen Vergaberecht Vorrang, insbesondere im Rahmen der derzeit anstehenden Reform des deutschen Vergaberechts. Anschließend wird die Bundesregierung nochmals die Möglichkeiten für die Errichtung eines bundesweiten Korruptionsregisters prüfen. Dabei sind auch die Erfahrungen der teilweise auf Länderebene existierenden Korruptionsregister auszuwerten.
In ihrer Vorbemerkung zu den Antworten sagt die Bundesregierung:
"Informationen zu einzelnen Geschäften, welche die beteiligten Unternehmen identifizieren, sind aufgrund der gebotenen Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (§ 203 StGB) nicht möglich."
Wie bereits vorauszusagen, nutzt die Bundesregierung ihre dürftige Auslegung des Paragraphen § 203 StGB, um unter anderem nicht indirekt zum Siemens-Korruptionsskandal Stellung nehmen zu müssen und gleichzeitig ihren staatstragenden Betrieb zu decken.
Im Zuge der Schonung der Siemens AG wurden auch die Fragen nicht beantwortet, die sich Unregelmäßigkeiten bei der Firma Lahmeyer und DaimlerChrysler beziehen.
So bleiben unter anderem folgende Fragen erwartungsgemäß unbeantwortet:
"Hat die Firma Siemens für eines oder mehrere der Projekte "Project Telekonicasi Indonesia", "Projekt Vietnam Post und Telekommunikation", "Projekt Saudi Telekom Company", "Projekt Ministery of Communication of Kuweit", Projekt mit dem chinesischen Mobilfunkanbieter Unicom, Verträgen mit der russischen Telekom-Holding Svyazinfest und der russischen Firma RTC-Leasing Hermesdeckungen erhalten? Falls ja, für welche Projekte, wann genau, und über welche Deckungssummen?
Nein. Nur für ein Geschäft mit einem ausländischen Besteller mit einem ähnlichen Namen wie einer der genannten besteht eine Deckung. Nähere Angaben sind aus Gründen der gebotenen Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (§ 203 StGB) nicht möglich.
"Hat die Firma Siemens für den Auftrag zur Lieferung von drei Gasturbinen für das Kraftwerk San Pedro de Macoris in der Dominikanische Republik eine Hermesdeckung erhalten?
Falls ja, wann genau, und über welche Deckungssumme?" mit der Auskunft:
Bei den hier angefragten Informationen handelt es sich um geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (§ 203 StGB)
unbeantwortet
Die gleiche Nicht-Antwort gab die Bundesregierung auf die Fragen:
Wann lagen der Euler Hermes Kreditversicherungs-AG erstmals ausreichende Hinweise vor, dass bei Siemens korruptionsrelevante Ereignisse vorgekommen sein könnten, so dass die Euler Hermes Kreditversicherungs-AG Siemens aufforderte, bestehende Verfahren zur Korruptionsprävention bzw. -bekämpfung bei Siemens darzulegen?
Wie viele Anträge auf Einzeldeckungen hat die Firma Siemens seit dem Vorliegen ausreichender Hinweise auf korruptionsrelevante Ereignisse bei Siemens eingereicht, wie viele davon wurden bewilligt, und wie hoch ist die dabei insgesamt bewilligte Deckungssumme?
Wie viele Anträge auf Einzeldeckungen hat die Firma Siemens seit dem 1. Januar 2007 eingereicht? Wie viele davon wurden bewilligt, und wie hoch ist die dabei insgesamt bewilligte Deckungssumme?
In wie vielen Fällen davon gaben die Antworten der Anlage "Korruptionsprävention im Rahmen der Exportkreditgarantien des Bundes" Anlass zu einer vertieften Prüfung (enhanced due dilligence) durch die Euler Hermes Kreditversicherungs-AG? Und in wie vielen Fällen davon wurde bis heute eine vertiefte Prüfung wirklich durchgeführt?
In wie vielen Fällen davon wurden bei Siemens, die Namen der von ihm im Zusammenhang mit dem konkreten Geschäft beauftragten Agenten und Details über die Höhe und den Zweck etwaiger Provisionen abgefragt?
(Deutsche Bundesregierung: ra)
Der Siemens-Skandal im Überblick
Cover-Interview: Siemens und die organisierte Kriminalität
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