Kontrollfunktion des Staates mangelhaft?


Sie sind kaum auf ihre Aufgabe vorbereitet: Vertreter des Bundes in Hauptversammlungen von Unternehmen
Kleine Anfrage zur Wahrnehmung der Aufsichts- und Kontrollfunktion des Staates als Anteilseigner

(27.01.09) - Vertreter des Bundes in Hauptversammlungen von Unternehmen mit Bundesbeteiligung werden auf ihre Tätigkeit nicht besonders vorbereitet. In der Regel würden dafür Personen ausgewählt, die aufgrund ihrer Ausbildung und beruflichen Erfahrung geeignet seien, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/11536) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/11323).

Vorbemerkung der Fragesteller
"Wahrnehmung der Aufsichts- und Kontrollfunktion des Staates als Anteilseigner Immer wieder geraten Unternehmen im staatlichen Besitz, mit staatlicher Mehrheit bei den Anteilen oder mit maßgeblicher staatlicher Beteiligung in die Schlagzeilen. Die Medien berichten über die Überwachungsskandale bei der Deutschen Telekom AG und der Deutschen Bahn AG. Rationalisierungsmaßnahmen der Deutschen Telekom AG bei den Servicecentern führen in zahlreichen Regionen zu starken Protesten.

Die Deutsche Bahn AG ist mit den Problemen beim ICE-Einsatz in der Kritik. Die Deutsche Post AG musste nach den Verlusten auf dem US-Paketmarkt ihre Gewinnerwartungen drastisch reduzieren. Managementprobleme bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe und den Landesbanken haben sowohl die Medien, als auch Bund und Länder stark beschäftigt. Dabei drängt sich die Frage auf, ob der Staat bei der Kontrolle seiner Beteiligungen versagt.

Auch bei dem Bankenrettungspaket ist ein ähnliches Versagen zu befürchten, da der Bund auch dort auf verbindliche Vorgaben für die Geschäftspolitik der Banken verzichtet und eine aktive Rolle als Anteilseigner ausschließt".
(Bündnis 90/Die Grünen: Deutsche Bundesregierung: ra)


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