Bundesrat will Ethik-Kommission stärken


Änderung arzneimittelrechtlicher Vorschriften: Umstrittene Regelung betrifft die Zustimmung der nach Landesrecht gebildeten Ethik-Kommissionen als Voraussetzung für die Genehmigung einer klinischen Prüfung
Nach Ansicht der Länderkammer sollte eine Arzneimittelstudie nur dann genehmigt werden können, wenn die Ethik-Kommission zuvor ihre Zustimmung gegeben hat



Der Deutsche Bundesrat fordert Korrekturen an dem Gesetzentwurf zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (18/8034), mit dem im Wesentlichen eine EU-Verordnung (Nr. 536/2014) umgesetzt werden soll. Es geht bei dem Entwurf im Kern um einheitliche Vorgaben für klinische Arzneimittelprüfungen in Europa. Wie aus der Unterrichtung der Bundesregierung (18/8333) hervorgeht, werden einige Änderungsvorschläge der Länderkammer akzeptiert, andere sollen geprüft werden.

Eine umstrittene Regelung betrifft die Zustimmung der nach Landesrecht gebildeten Ethik-Kommissionen als Voraussetzung für die Genehmigung einer klinischen Prüfung. Nach Ansicht der Länderkammer sollte eine Arzneimittelstudie nur dann genehmigt werden können, wenn die Ethik-Kommission zuvor ihre Zustimmung gegeben hat. Die Formulierung, wonach die Bundesoberbehörde die Stellungnahme der Ethik-Kommission "maßgeblich" zu berücksichtigen habe, eröffne der Behörde die Möglichkeit, sich über die Bewertung der Kommission hinwegzusetzen.

Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag des Bundesrates ab und macht verfassungsrechtliche Bedenken geltend. Die EU-Verordnung sehe lediglich vor, dass eine Ethik-Kommission in das Genehmigungsverfahren einbezogen werde, überlasse Art und Umfang aber vollständig den Mitgliedstaaten.

Die Formulierung "maßgeblich" bedeute, dass die Stellungnahme "ausschlaggebend und richtungweisend" für die Entscheidung der Behörde sei. Dies bewirke, dass die Bundesoberbehörde "grundsätzlich der Stellungnahme der Ethik-Kommission zu folgen hat". Nur in eng begrenzten Fällen bestehe die Möglichkeit, sich über die Stellungnahme der Ethik-Kommission hinwegzusetzen. Dies gelte insbesondere dann, wenn die Bewertung der Kommission offensichtlich gegen die Grundsätze der Wissenschaftlichkeit verstoße. Solche Fälle seien bislang nicht bekannt geworden. (Deutscher Bundesrat: ra)

eingetragen: 24.05.16
Home & Newsletterlauf: 24.06.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen