AfD-Vorstoß zur Deutschen Welle abgelehnt
Vermutung: AfD wolle über die angestrebte Änderung des Deutsche-Welle-Gesetzes die Voraussetzung schaffen, um selbst ein Mitglied aus den eigenen Reihen in den Rundfunkrat entsenden zu können
Vertreter von CDU/CSU, SPD, Linken, FDP und Bündnis 90/Die Grünen wiesen die Forderungen der AfD übereinstimmend zurück
Die AfD ist mit ihrer Forderung nach einer Umbesetzung der Aufsichtsgremien der Deutschen Welle gescheitert. Der Kulturausschuss lehnte den Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des Deutschen-Welle-Gesetzes (19/1697) mit den Stimmen aller anderen Fraktionen ab. Die AfD hatte gefordert, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2014 zum ZDF-Fernsehrat auf den deutschen Auslandssender zu übertragen und die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien am Gebot der Staatsferne auszurichten. So dürfte nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes der Anteil der staatlichen und staatsnahen Mitglieder in den jeweiligen Gremien ein Drittel nicht übersteigen.
Dieses Gebot werde aber im aktuellen Rundfunkrat und Aufsichtsrat des Senders nicht realisiert. Der Gesetzentwurf der AfD sieht unter anderem vor, dass der aktuell 17-köpfige Rundfunkrat auf 15 Mitglieder verkleinert wird und dass die drei Sitze der Bundesregierung gestrichen werden. Stattdessen sollte der Bundestag künftig drei statt zwei Mitglieder des Rundfunkrates wählen.
Vertreter von CDU/CSU, SPD, Linken, FDP und Bündnis 90/Die Grünen wiesen die Forderungen der AfD übereinstimmend zurück. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk sei eben nicht übertragbar auf den Auslandssender. Er werde vom Bund finanziert und unterliege auch nicht der dualen Rundfunkordnung. Die Berichterstattung der Deutschen Welle sei auch nicht propagandistisch oder staatsnah, sondern seriös und kritisch. In Wirklichkeit wolle die AfD über die angestrebte Änderung des Deutsche-Welle-Gesetzes auch lediglich die Voraussetzung schaffen, um selbst ein Mitglied aus den eigenen Reihen in den Rundfunkrat entsenden zu können. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 28.12.18
Newsletterlauf: 04.02.19
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