Sachgrundlose Befristung weiter möglich
Die Linke: Sachgrundlose Befristungen gehören in die Reihe prekärer Arbeitsverhältnisse
SPD bekundete, für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung zu sein
Die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung wird nicht aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz gestrichen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales lehnte zwei Anträge (18/11598; 18/11608) der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ab. Grüne und Linke hatten gefordert, die sachgrundlose Befristung aus dem Gesetz zu streichen und kritisiert, dass die Zahl ohne Grund befristeter Arbeitsverträge seit Jahren steige. Dies höhle den Kündigungsschutz aus und biete gerade jungen Menschen keine planbare Zukunft, so die Fraktionen.
"Sachgrundlose Befristungen gehören in die Reihe prekärer Arbeitsverhältnisse", betonte die Fraktion Die Linke.
"Es ist schlicht nicht nötig, weil es genügend Gründe für Befristungsmöglichkeiten gibt", verteidigten die Grünen das Anliegen. Uneinigkeit herrschte bei den Koalitionsfraktionen. Während die SPD klar bekundete, für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung zu sein, aus Rücksicht auf den Koalitionsvertrag aber nicht für die Oppositionsanträge stimme, verteidigte die CDU/CSU-Fraktion diese Befristungsmöglichkeit: "Es ist für Arbeitgeber das einzige unbürokratische Instrument, ein Arbeitsverhältnis gestalten zu können", hieß es von der Union. (Deutsche Bundestag: ra)
eingetragen: 25.04.17
Home & Newsletterlauf: 11.05.17
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
-
Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
-
Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
-
Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
-
Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.