Steuerprüfintervalle nicht verkürzt


Steuerpflichtige mit besonderen Einkünften werden nicht häufiger geprüft
Begründet worden war die Änderung mit der seit Jahren rückläufigen Zahl von Steuerprüfungen bei Steuerpflichtigen mit besonderen Einkommen



Der Finanzausschuss hat es abgelehnt, Steuerpflichtige mit besonderen Einkünften häufiger prüfen zu lassen. Dies hatte die Fraktion Die Linke in einem Gesetzentwurf (18/9125) gefordert, mit dem die Abgabenordnung geändert werden sollte. Der Entwurf wurde jedoch in der Sitzung des Ausschusses mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Nur die Fraktion Die Linke votierte für den Entwurf.

Begründet worden war die Änderung mit der seit Jahren rückläufigen Zahl von Steuerprüfungen bei Steuerpflichtigen mit besonderen Einkommen. Die Zahl dieser Prüfungen sei von 1.838 im Jahr 2010 auf 1.391 Prüfungen im Jahr 2014 zurückgegangen. Entsprechend verringert hätten sich auch die zusätzlichen Steuereinnahmen durch diese Prüfungen - und zwar von 404 auf 313 Millionen Euro.

Die Fraktion wollte daher erreichen, dass in der Abgabenordnung ein Mindestintervall einer Außenprüfung von drei Jahren festgeschrieben wird. Unter Berufung auf Medienberichte heißt es, bisher hätten diese Steuerpflichtigen nur alle sieben Jahre mit einer Prüfung zu rechnen. Mehrkosten durch die Schaffung neuer Planstellen für Steuerprüfer könnten durch die zu erwartenden Mehreinnahmen kompensiert werden.

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, wenn alle drei Jahre Prüfungen erfolgen sollte, müsste die Zahl der Prüfer von derzeit 14.000 auf 190.000 erhöht werden. Ein Beschluss des Gesetzentwurfs würde außerdem ein "Arbeitsbeschaffungsprogramm für Steuerberater" auslösen. Die CDU/CSU-Fraktion warf der Linksfraktion vor, "absolut unrealistische Forderungen" zu erheben. Die SPD-Fraktion erklärte, wenn es eine Bundessteuerverwaltung geben würde, "hätten wir mit dem Thema anders umgehen können". Es sei allerdings absolut unrealistisch, dass der Bundesrat so einem Gesetz zustimmen würde. Andererseits wünschte sich aber auch die SPD-Fraktion mehr Prüfungen.

Die Linksfraktion verteidigte ihren Entwurf in der Sitzung mit Hinweis auf die zu erwartenden Mehreinnahmen durch zusätzliche Prüfungen. Eine Aufstockung der Zahl der Prüfer wolle man ausdrücklich. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezeichnete den Vorschlag als grundsätzlich gut, sah aber Probleme in der konkreten Ausgestaltung. In der nächsten Legislaturperiode solle über die Prüfintervalle geredet werden. Die bereits von der SPD-Fraktion angesprochene Schaffung einer Bundesteuerverwaltung wurde auch von Bündnis 90/Die Grünen befürwortet. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 29.06.17
Home & Newsletterlauf: 19.07.17


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