Mehr Unabhängigkeit für die Aufsicht


Abschlussprüfung bei Unternehmen: Geplanten Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Aufgaben der Aufsichtsstelle: Sie ermittelt bei Berufsangehörigen und Wirtschaftsprüfergesellschaften, die Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse vornehmen, stichprobenartig ohne besonderen Anlass

(01.12.15) - Mehrere Sachverständige haben sich in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie für eine größere Unabhängigkeit der von der Bundesregierung geplanten Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ausgesprochen. In der öffentlichen Anhörung ging es um den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (18/6282).

Im Einzelnen sieht der Entwurf die Einrichtung der Abschlussprüferaufsichtsstelle und die Auflösung der bestehenden Abschlussprüferaufsichtskommission vor. Die Kommission sei eine "nicht rechtsfähige Personengemeinschaft eigener Art" und bediene sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben der Mitarbeiter der Wirtschaftsprüferkammer. Sie könne die Aufgaben nicht mehr wahrnehmen und werde aufgelöst, begründet die Regierung die Schaffung der neuen Aufsichtsstelle. Die neue Aufsichtsstelle müsse auch über eigenes Personal verfügen, begründet die Regierung ihr Vorhaben.

Zu den Aufgaben der Aufsichtsstelle heißt es, diese ermittle bei Berufsangehörigen und Wirtschaftsprüfergesellschaften, die Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse vornehmen, stichprobenartig ohne besonderen Anlass. Es werde auch anlassbezogene Ermittlungen geben, soweit sich aus Inspektionen oder aufgrund von Mitteilungen anderer Behörden konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen Berufspflichten ergeben würden.

Der Vorsitzende der Abschlussprüferaufsichtskommission, Wolfgang Spindler, befürwortete grundsätzlich die Übernahme des Personals. Die Eingliederung der deutschen Prüfaufsicht in eine fachfremde Bundesbehörde bezeichnete er in seiner Stellungnahme aber als "mit Geist und Zielrichtung der EU-Reform zur Abschlussprüfung" nicht vereinbar. Durch den Verzicht auf die operative Einbindung erfahrener und anerkannten Persönlichkeiten werde die Prüferaufsicht marginalisiert "und ihr Ansehen national und international so massiv geschwächt, dass auch ihre Funktionsfähigkeit gefährdet wird". Mit der Änderung werde dem Wirtschaftsstandort Deutschland ebenso geschadet wie dem Berufsstand der Abschlussprüfer und den von ihnen geprüften Unternehmen.

Die Wirtschaftsprüferin Barbara Hoffmann lehnte das Andocken der Abschlussprüferaufsicht an das Bundesamt ab. Sie regte die Schaffung einer eigenständigen Behörde oder einer mit öffentlichen Aufgaben beliehenen Stelle an. Dann könne man auch mit den bisher 40 Mitarbeitern auskommen. Beim Bundesamt sollen ihren schriftlichen Angaben zufolge 70 Stellen geschaffen werden. Auch die Wirtschaftsprüferkammer kritisierte die Personalausweitung beim Bundesamt: "Objektive Anhaltspunkte, die eine erheblich höhere Personalkapazität rechtfertigen, sind uns nicht bekannt." Grundsätzlich begrüßte die Wirtschaftsprüferkammer die Entscheidung der Bundesregierung, das bisherige Personal zu übernehmen. Der Besitzstand der Beschäftigten müsse aber auch in den unteren Gehaltsgruppen gewahrt werden. Professor Klaus-Peter Naumann vom Institut der Wirtschaftsprüfer bemängelte, für die geplante Abschlussprüferaufsichtsstelle fehle die ausdrückliche Festlegung, dass sie ihre Entscheidungen unabhängig treffe.

Für den Wirtschaftsprüfer Richard Wittsiepe wird die deutsche Abschlussprüferaufsicht bei Sonderuntersuchungen bisher von Vertretern der vier größten Prüfungsgesellschaften (Big4) dominiert. Das stelle die Unabhängigkeit der Aufsicht in Frage. Die Einhaltung der Berufsstandsunabhängigkeit sei nicht gesichert, wenn das Personal wie geplant in die Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle übergeleitet werde. Damit werde die Dominanz ehemaliger Big4-Mitarbeiter weiter gefestigt. Harald Elster (Deutscher Steuerberaterverband) sprach dagegen von einem in wesentlichen Punkten gelungenen Gesetzentwurf. Auch die Schaffung der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wurde begrüßt.

Daneben enthält der Gesetzentwurf weitere Maßnahmen. So soll der im Wesentlichen von großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bediente Markt der Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse auch für kleinere Abschlussprüfer geöffnet werden. Professor Hans-Jürgen Kirsch (Universität Münster) bezweifelte, ob der Gesetzentwurf geeignet sei, das Ziel einer Verhinderung der weiteren Konzentration des Prüfungsmarktes zu verhindern. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen