Intransparenz bei den TTIP-Verhandlungen


Nutzen und Risiken des TTIP-Abkommens: Linke will wissen, ob das Grundgesetz für TTIP geändert werden muss
Einen Schwerpunkt der Großen Anfrage bilden Fragen nach dem Investitionsschutz und dem Investor-Staat-Schiedsverfahren

(03.03.14) - Das geplante europäisch-amerikanische Freihandelsabkommen (Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP) ist Thema einer Großen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/432). Das Abkommen solle die leistungsstärksten Wirtschaftsblöcke der Welt vereinen, stellt die Fraktion im Vorwort zu Ihrer Großen Anfrage fest. EU-Kommission und Bundesregierung würden mehr Wachstum und mehr Beschäftigung erwarten. Aus Sicht der Linksfraktion sind die Risiken einer Harmonisierung von Standards und Normen jedoch enorm: "In Europa mühsam erstrittene Rechte und Regeln könnten abgebaut und nach unten angeglichen werden." Unternehmen aus den USA könnten bisher unerwünschte und verbotene Produkte wie Genmais, Chlorhühnchen und Hormonfleisch auf den Markt bringen.

Die Bundesregierung wird gefragt, wie sie der Intransparenz bei den TTIP-Verhandlungen entgegenwirken und tatsächliche Beteiligungs- und Einflussmöglichkeiten von Verbraucher- und Umweltorganisationen sowie des Deutschen Bundestags und des Europäischen Parlaments ermöglichen will. Die Regierung soll mitteilen, ob das Grundgesetz für TTIP geändert werden muss und wie sie zu einem Volksentscheid über TTIP steht. Außerdem wollen die Abgeordneten erfahren, ob die Studien, die Wohlstandsgewinne prognostizieren, belastbar sind. Weitere Fragen betreffen Umwelt- und Sozialstandards sowie den Verbraucherschutz. Hier wird unter anderem gefragt, ob die Regierung garantieren kann, dass sich die deutschen Verbraucher weiter auf einheitliche Hygiene- und Sicherheitsstandards verlassen können.

Einen Schwerpunkt der Großen Anfrage bilden Fragen nach dem Investitionsschutz und dem Investor-Staat-Schiedsverfahren. Gefragt wird, welchen völkerrechtlichen Status ein Schiedsgerichtsverfahren im TTIP bekommen würde. Im Vorwort bezeichnet die Fraktion das Schiedsverfahren als eine Art Sondergerichtsbarkeit für Konzerne: "Unternehmen könnten gegen jede Gesetzgebung eines Staates, die ihre Rendite schmälern könnte, milliardenschwere Schadensersatzklagen anstrengen." (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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