Zustimmung für Infrastrukturgesellschaft


Die Linke: Infrastrukturgesellschaft stehe durch ihre privat-rechtliche Form für eine Entdemokratisierung
Aus Sicht der Linksfraktion ist viel getan worden, um den Eindruck der Privatisierung der Autobahnen zu vermeiden



Der Verkehrsausschuss hat seine Zustimmung zur Gründung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr erteilt, mit der Verwaltung, Bau und Betrieb der Bundesautobahnen in die Hände des Bundes gehen. Der Ausschuss stimmte den damit im Zusammenhang stehenden Änderungen des Grundgesetzes (18/11131) und des dazu von der Bundesregierung vorgelegten Begleitgesetzes (18/11135) in der durch mehrere Anträge der Koalitionsfraktionen geänderten Fassung zu. Unions- und SPD-Fraktion votierten mit Ja. Die Linksfraktion stimmte mit Nein, während sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt. Anträge der Oppositionsfraktionen erhielten keine Mehrheit.

Folge der von Union und SPD angeregten Änderungen ist unter anderem, dass mittelbare oder unmittelbare Beteiligungen Dritter an der Infrastrukturgesellschaft ebenso ausgeschlossen sind, wie die Finanzierungsmöglichkeit der Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP) für das gesamte Netz oder wesentliche Teile davon. Zudem dürfen Schulden nicht auf die Gesellschaft übertragen werden - es also keinen Schattenhaushalt geben. Im Aufsichtsrat der zu gründenden GmbH sollen neben Mitgliedern des Haushaltsausschusses auch Mitglieder des Verkehrsausschusses sitzen.

Weiter ist geregelt, dass ÖPP-Projekte nicht länger als 100 Kilometer lang und nicht miteinander verbunden sein dürfen. Auch soll die Gesellschaft keine Kredite am Markt aufnehmen dürfen. Liquiditätshilfen sollen nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes gewährt werden und der Bundesrechnungshof Prüfrechte für die Gesellschaft erhalten.

Während der Debatte im Ausschuss sagte eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Gesetzentenwürfe seien in vielen wichtigen Punkten durch Union und SPD im Sinne der Änderungsanträge ihrer Fraktion verändert worden. Unbefriedigend bleibe jedoch die Haltung der Koalition zu ÖPP-Projekten, die nicht benötigt würden, zu teuer wären und daher ausgeschlossen werden sollten.

Aus Sicht der Linksfraktion ist viel getan worden, um den Eindruck der Privatisierung der Autobahnen zu vermeiden. Dies sei auch Folge des öffentlichen Drucks gewesen, sagte die Fraktionsvertreterin. Gleichwohl bleibe die Linksfraktion bei ihrer Kritik, wonach die Infrastrukturgesellschaft durch ihre privat-rechtliche Form für eine Entdemokratisierung stehe. Außerdem sei versäumt worden, ÖPP-Projekte grundgesetzlich auszuschließen.

Von einer Entdemokratisierung könne keine Rede sein, sagte die Vertreterin der SPD-Fraktion. Künftig habe das Parlament sogar mehr Einflussmöglichkeiten auf die Verkehrsgestaltung als bislang, befand sie. Auch die Aussage, durch die Neuregelung ginge das Eigentum an den Straßen an die GmbH über, sei falsch. Richtig sei hingegen, dass es nun eine Privatisierungsschranke auf grundgesetzlicher Ebene gebe, die auch von einer Folgeregierung nicht mit einfacher Mehrheit aufgehoben werden könne.

Auch der Vertreter der Unionsfraktion wies die Kritik der Linksfraktion zurück. Die Kontrollrechte des Parlaments würden gestärkt, indem statt der Rechtsform der AG die Rechtsform der GmbH gewählt wurde. Durch den Ausschluss der "Netz-ÖPP" sei auch der Furcht vor einer "Privatisierung durch die Hintertür" entgegengetreten worden. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 28.06.17
Home & Newsletterlauf: 05.07.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen