Arzneimittelgesetz im Ausschuss gebilligt


Compliance im Gesundheitswesen: Preissteigerungen im Gesundheitssystem langfristig zu verhindern
Nach Ansicht der Linken fällt auch der künftige gesetzliche Herstellerrabatt für patentgeschützte, nicht festbetragsgebundene Arzneimittel mit sieben Prozent zu niedrig aus

(10.03.14) - Der Gesundheitsausschuss hat den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD (18/201) zur Begrenzung der Arzneimittelkosten gebilligt. Für die in der Beratung an mehreren Stellen veränderte Vorlage votierten die einbringenden Fraktionen. Die Opposition von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke trägt zwar einzelne Regelungen der Novelle mit, lehnt den Gesetzentwurf insgesamt aber ab.

Ziel des Gesetzentwurfes ist es, Preissteigerungen im Gesundheitssystem langfristig zu verhindern. Kern des Gesetzes sind ein bis Ende 2017 verlängertes Preismoratorium für Arzneimittel, um Preiserhöhungen auszugleichen, gesetzlich festgelegte Mengenrabatte in Höhe von sieben Prozent und der Verzicht auf eine Zusatznutzenbewertung älterer Medikamente aus dem sogenannten Bestandsmarkt. Je größer der Zusatznutzen eines Mittels, umso höher kann der zu erzielende Preis sein. Der letzte Punkt blieb auch nach einer Expertenanhörung umstritten.

Vertreter der Opposition rügten erneut den geplanten Wegfall der Nutzenbewertung von Medikamenten, die bereits vor Inkrafttreten des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) 2011 in den Verkehr gingen und dem sogenannten Bestandsmarkt zuzuordnen sind. Dies sei ein Verlust in der Qualitätskontrolle. Zudem sollte, falls ein schon länger verfügbares Arzneimittel auf einem anderen Gebiet eingesetzt werde, der Zusatznutzen neu belegt werden müssen. Nach Ansicht der Linken fällt auch der künftige gesetzliche Herstellerrabatt für patentgeschützte, nicht festbetragsgebundene Arzneimittel mit sieben Prozent zu niedrig aus. Bis Ende 2013 galten aufgrund einer Ausnahmebestimmung noch Abschläge in Höhe von bis zu 16 Prozent. Grüne und Linke begrüßten hingegen eine kurzfristige Änderung im Entwurf, wonach der Mengenrabatt für Generika (preiswertere Nachahmerpräparate) nun bei sechs Prozent festgeschrieben wird.

Union und SPD argumentierten, eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patienten sei auch ohne den sogenannten Bestandsmarktaufruf möglich. Die Nutzenbewertung sei mit rechtlichen Risiken verbunden und bürokratisch. Der zugrunde liegende Aufwand für die Industrie und den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) festlegt, sei enorm und kaum zu rechtfertigen. Der im Gegenzug von üblicherweise sechs auf sieben Prozent erhöhte Arzneimittelrabatt soll als Ausgleich dienen.

Ende vergangenen Jahres hatte der Bundestag bereits einen Gesetzentwurf (18/200) zur Verlängerung des Preismoratoriums für patentgeschützte Medikamente gebilligt, das ansonsten zum Jahreswechsel ausgelaufen wäre. Mit dem Verfahren wird verhindert, dass Preissteigerungen der Pharmaindustrie automatisch zulasten der Krankenkassen gehen. So steht den Kassen ein Abschlag in Höhe der jeweiligen Preiserhöhung zu. (Deutscher Bundestag: ra)


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