Versicherte werden stärker geschützt


Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen
Neue Bewertungsvorschriften für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten: Künftig sollen Marktwerte gesetzt werden müssen

(11.02.15) - Die Finanzaufsicht über Versicherungen wird dem EU-Recht angepasst und modernisiert. Der Finanzausschuss billigte den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen (18/2956, 18/3252), mit dem die Aufsicht über die Versicherungen gestärkt und dem Aufbau von Risiken im Bereich der Versicherungsunternehmen frühzeitig entgegengewirkt werden soll. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten für den Entwurf, die Linksfraktion war dagegen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen mit ihrer Mehrheit sechs Änderungsanträge beschlossen.

Mit dem Gesetz wird die europäische Solvabilität II-Richtlinie, die die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeit betrifft, umgesetzt. Kern der Neuregelung sind umfassendere, risikoorientierte Eigenmittelvorschriften für die Versicherungsunternehmen. Die Versicherungsunternehmen sollen die Möglichkeit erhalten, hohe unerwartete Verluste auszugleichen. Und den Versicherungsnehmern soll die Gewähr gegeben werden, dass Zahlungen bei Fälligkeit auch geleistet werden.

Außerdem sollen neue Bewertungsvorschriften für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten eingeführt werden. Künftig sollen Marktwerte gesetzt werden müssen. Damit soll das Risiko der Insolvenz eines Versicherungsunternehmens verringert werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die Versicherungsunternehmen höhere Anforderungen an die Unternehmensorganisation, insbesondere an das Risikomanagement, und zusätzliche Veröffentlichungspflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden und der Öffentlichkeit erfüllen müssen. Weitere Regelungen betreffen die Harmonisierung des Aufsichtsrechts im europäischen Binnenmarkt und die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden.

Die CDU/CSU-Fraktion begrüßte, dass sich Versicherungen stärker mit Zukunftsrisiken auseinandersetzen müssten. Auch werde der Schutz der Versicherten verbessert. Bei den Beratungen sei darauf geachtet worden, dass die in Deutschland besonders stark vertretenen kleinen und mittleren Versicherungsgesellschaften nicht zu stark belastet würden. Auch die SPD-Fraktion würdigte den Gesetzentwurf als Paradigmenwechsel für die Versicherungswirtschaft. Mit dem Entwurf werde eine Versicherungslandschaft geschaffen, die für die Kunden sicherer sei. Mit Blick auf die Branchenstruktur sagte ein Vertreter der SPD-Fraktion, Konzentrationsprozesse sollten nicht ausgelöst werden.

Die Fraktion Die Linke übte grundsätzliche Kritik an dem Entwurf. Auch die europäische Solvabilität II-Richtlinie werde nicht vor Zusammenbrüchen schützen können, "wenn es hart auf hart kommt". Es bestehe die Gefahr, dass Versicherungen in hochriskante Produkte investieren würden. Damit würden die Versicherten großen Risiken ausgesetzt.

Die Fraktion Bündnis 90/Grünen äußerte die Sorge, dass Fehler bei der Regulierung der Banken jetzt bei den Versicherungen wiederholt würden. Die den Unternehmen eingeräumte Übergangsfrist von 16 Jahren sei zu lang und nicht sachgerecht. Damit werde die notwendige Stabilität nicht geschaffen. Außerdem kritisierte die Fraktion, dass im Gegensatz zu den Äußerungen aus der Koalition die Belastungen für die kleinen und mittleren Versicherungsunternehmen zu groß seien. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

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    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

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