Regelung bei kurzfristiger Beschäftigung


Entfristung der 70-Tage-Regelung bei kurzfristiger Beschäftigung
Die maximal zulässige Dauer einer kurzfristigen Beschäftigung wird danach auf 50 Arbeitstage oder längstens zwei Monate (§ 8 Absatz 1 Nummer 2 SGB IV) begrenzt



Mit der 70-Tage-Regelung bei kurzzeitiger Beschäftigung befasst sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/3302). Die maximal zulässige Dauer einer kurzfristigen Beschäftigung werde ab 2019 von 70 auf 50 Arbeitstage reduziert. Dies stelle viele Unternehmen vor große Probleme.

Die Abgeordneten wollen nun wissen, welche arbeitsmarktpolitischen Folgen die Bundesregierung durch diese Neuregelung erwartet und welche Branchen vor allem betroffen sind.

Vorbemerkung der Fragestellung
Eine kurzfristige Beschäftigung (§ 8 Absatz 1 Nummer 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch – SGB IV) kennzeichnet sich grundsätzlich durch die kurze Dauer eines Beschäftigungsverhältnisses. Es handelt sich um eine Form der geringfügigen Beschäftigung, die von wirtschaftlich geringer Bedeutung ist und nicht berufsmäßig ausgeführt wird.

Zum Ende des Jahres 2018 läuft die Befristung der 70-Tage-Regelung (§ 115 SGB IV) bei kurzfristigen Beschäftigungen aus. Die maximal zulässige Dauer einer kurzfristigen Beschäftigung wird danach auf 50 Arbeitstage oder längstens zwei Monate (§ 8 Absatz 1 Nummer 2 SGB IV) begrenzt.
Die Reduzierung der maximal möglichen Beschäftigungsdauer bei kurzfristiger Beschäftigung von 70 auf nur noch 50 Arbeitstage stellt viele Unternehmen und Betriebe vor große Probleme.

Insbesondere landwirtschaftliche Betriebe, aber auch Gastronomieunternehmen, die auf saisonale Arbeitskräfte und Erntehelfer angewiesen sind, befürchten von der neuen gesetzlichen Regelung schwerwiegende Wettbewerbsnachteile, erhöhten Bürokratieaufwand und sehen sich in letzter Konsequenz sogar in ihrer Existenz bedroht.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 03.08.18
Newsletterlauf: 31.08.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen