Anträge zur Finanzkrise abgelehnt
Finanzmarkt-Compliance: Einführung einer Finanztransaktionssteuer zur Entschleunigung des Handels, die Schaffung eines geordneten Staateninsolvenzverfahrens sowie die Ausbremsung finanzmarktgetriebener Immobilienspekulationen
Die Fraktion Die Linke forderte eine Regulierung der sogenannten Schattenbanken. Das hatten auch mehrere Sachverständige in der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zu beiden Anträgen gefordert
Der Finanzausschuss hat zwei Anträge von Oppositionsfraktionen für eine weitere Regulierung der Finanzmärkte zum Schutz vor neuen krisenhaften Entwicklungen abgelehnt. In der vom stellvertretender Ausschussvorsitzenden Albrecht Glaser (AfD) geleiteten Sitzung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie AfD- und FDP-Fraktion gegen einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4052), die ein Bündel von Maßnahmen zur Verhinderung einer neuen Finanzkrise fordert. So soll es eine stärkere Fusionskontrolle geben, damit verhindert wird, "dass Kreditinstitute zu groß zum Scheitern werden. Sind sie bereits zu groß, sollen sie entflochten werden." Ein Trennbankengesetz soll dafür sorgen, dass Einlagen- und Handelsgeschäft getrennt werden. Für Banken soll es zudem eine Schuldenbremse geben.
Weitere Forderungen sind die Einführung einer Finanztransaktionssteuer zur Entschleunigung des Handels, die Schaffung eines geordneten Staateninsolvenzverfahrens sowie die Ausbremsung finanzmarktgetriebener Immobilienspekulationen. Förderpolitik und Kapitalanlagen des Bundes sollen auf die Ziele der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ausgerichtet werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte ebenso wie die Linksfraktion für den Antrag.
Ebenfalls von der Koalitionsmehrheit von CDU/CSU- und SPD-Fraktion sowie von den Fraktionen der AfD und der FDP abgelehnt wurde ein Antrag (19/4241) der Linksfraktion, die sich auch für eine Finanztransaktionssteuer ausspricht. Mit umfangreichen Regulierungsmaßnahmen solle eine erneute Finanzkrise verhindert werden. Auf EU-Ebene soll sich die Bundesregierung zudem für die Einführung eines Finanz-TÜV für Finanzprodukte einsetzen. Weitere Forderungen betreffen die Einführung einer Millionärssteuer und die Erhöhung der öffentlichen Investitionsausgaben. Die Linksfraktion votierte für den Antrag, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.
In der Aussprache erklärte ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, man setze auf eine Regulierung mit Augenmaß. Maßnahmen wie ein höherer Mindestlohn und Steuererhöhungen hätten nicht mit Finanzmarktregulierung zu tun. Die SPD-Fraktion schloss sich dieser Sichtweise an, sprach sich aber außerdem dafür aus, das Thema Behandlung von Staatsanleihen in den Bank-Bilanzen anzupacken. Die AfD-Fraktion erklärte, die Forderungen in beiden Anträge hätten nicht mit Marktwirtschaft zu tun: "Das ist nicht das, was wir wollen." Nach Ansicht der FDP-Fraktion bedarf es zu einer vernünftigen Regulierung einer funktionierenden Aufsichtsbehörde und einer möglichst hohen Eigenkapitalquote der Banken. Eine Finanztransaktionssteuer lehnte die FDP-Fraktion strikt ab, weil sie letztlich von den Kunden bezahlt werden müsse.
Die Fraktion Die Linke forderte eine Regulierung der sogenannten Schattenbanken. Das hatten auch mehrere Sachverständige in der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zu beiden Anträgen gefordert. Nach wie vor sei auch das Problem ungelöst, dass einige Banken so groß seien, so dass sie überhaupt nicht abgewickelt werden könnten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach besonders das Eigenkapital der Finanzhäuser an. Notwendig sei eine Eigenkapitalquote von etwa zehn Prozent. Da man nicht wissen könne, wo die nächste Krise herkomme, sei dieser allgemeine Puffer notwendig. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 25.12.18
Newsletterlauf: 23.01.19
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