Verpflichtendes Lobbyistenregister


In dem "öffentlich und kostenfrei zugänglichen" Register sollen die Lobbyisten nach den Vorstellungen der Linken die Aufwendungen für die jeweilige Lobbyarbeit unter Angabe des Themas und deren Nutznießer offenlegen müssen
Ferner fordert die Fraktion, das Register mit den Angaben über die Aufwendungen der Lobbyisten im Internet übersichtlich öffentlich zu machen

(11.02.15) - Die deutsche Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Die Linke einen Gesetzentwurf zur Einführung eines verpflichtenden Lobbyistenregisters vorlegen. Wie die Fraktion in einem Antrag (18/3842) schreibt, sollen die Lobbyisten danach die sanktionsbewehrte Pflicht haben, sich in das Register einzutragen. Als Lobbyisten sollen laut Vorlage alle natürlichen oder juristischen Personen gelten, die auf die Entscheidungen im Bereich der Bundesregierung und des Bundestages unmittelbar Einfluss ausüben wollen und zu diesem Zweck Kontakte beispielsweise mit Parlaments- oder Regierungsmitgliedern oder ihren Mitarbeitern "vorbereiten, anbahnen, durchführen oder nachbereiten".

Um sicherzustellen, dass Betroffene sich weiterhin ohne Verwaltungsaufwand jederzeit politisch zu Wort melden können, sollen Ausnahmen vorgesehen werden können, "soweit die Lobbyarbeit geringe Finanz- oder Zeit-Schwellenwerte nicht überschreitet".

In dem "öffentlich und kostenfrei zugänglichen" Register sollen die Lobbyisten nach den Vorstellungen der Fraktion die Aufwendungen für die jeweilige Lobbyarbeit unter Angabe des Themas und deren Nutznießer offenlegen müssen. Soweit sie nicht im eigenen Interesse handeln, sollen sie dem Antrag zufolge ihre Auftraggeber einschließlich der finanziellen Aufwendungen unter Angabe des jeweiligen Lobby-Themas für die Veröffentlichung anzuzeigen haben. Ferner soll das Lobbyistenregister laut Vorlage die Angabe enthalten, ob und für welche Zeit sowie für welche Personen ein Hausausweis für den Bundestag ausgestellt worden ist.

Ferner fordert die Fraktion, das Register mit den Angaben über die Aufwendungen der Lobbyisten im Internet übersichtlich öffentlich zu machen, damit die Bürger und auch die Entscheidungsträger in der Politik "nachvollziehen können, welche Personen, Verbände, Unternehmen und Interessengruppen auf welche Regelungen, behördlichen Maßnahmen und Informationen auf welchen Wegen

Einfluss nehmen woll(t)en". Zudem soll die Bundesregierung den Abgeordneten zufolge unter anderem ausschließen, "dass Lobbyisten und externe Personen Gesetzentwürfe oder Entwürfe von Rechtsetzungsakten der Bundesregierung (mit-)formulieren oder sonst direkten Einfluss nehmen können". (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen