Finanz-TÜV abgelehnt


Zulassungsprüfung für Finanzanlagen: Der "Finanz-TÜV" sollte bei der Europäischen Behörde für Wertpapieraufsicht angesiedelt werden
Nur von diesem "Finanz-TÜV" genehmigten Produkte hätten gehandelt werden dürfen



Einen "Finanz-TÜV" für eine obligatorische Zulassungsprüfung für Finanzanlagen soll es nicht geben. Der Finanzausschuss lehnte in seiner Sitzung einen entsprechenden Antrag der Fraktion Die Linke (18/9709) ab. Für den Antrag stimmte die Fraktion Die Linke, die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten dagegen, während sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt. Der "Finanz-TÜV" sollte nach Vorstellung der Linksfraktion über Zulassung oder Nichtzulassung einer Anlage entscheiden und dabei die Zulassung entlang "gesellschaftlicher/volkswirtschaftlicher sowie verbraucherschutzrelevanter Kriterien prüfen". Der "Finanz-TÜV" sollte bei der Europäischen Behörde für Wertpapieraufsicht angesiedelt werden. Nur von diesem "Finanz-TÜV" genehmigten Produkte hätten gehandelt werden dürfen.

In der Aussprache betonte die Unionsfraktion zwar die Notwendigkeit, Finanzprodukte zu regulieren, lehnte jedoch die Einführung eines "Finanz-TÜV" als Überregulierung ab. Eine solche Einrichtung sei nicht praktikabel und könne möglicherweise auch zum Verbot von Produkten führen, die von Anlegern ganz bewusst nachgefragt würden. Zudem suggeriere ein "Finanz-TÜV" eine Sicherheit, die nicht garantiert werden könne. Auch die SPD-Fraktion wies darauf hin, dass der "Finanz-TÜV" nur eine Scheinsicherheit simuliere. Dennoch solle überlegt werden, wie der Anlegerschutz weiter verbessert werden könne.

Die Linksfraktion verteidigte ihren Antrag mit dem Hinweis, auch zehn Jahre nach Beginn der Finanzkrise sei die Schaffung eines "Finanz-TÜV" sinnvoll und notwendig. Dies gelte auch, obwohl die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zusätzliche Kompetenzen erhalten habe. Kleinanleger hätten viel Geld verloren, erklärte die Fraktion. "Ein Finanz-TÜV würde dafür sorgen, dass für Verbraucherinnen und Verbraucher schädliche beziehungsweise hochriskante Kapitalanlagen nur schwerlich in deren Hände gerieten", begründen die Abgeordneten ihren Antrag. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, es sei unklar, ob es nur um eine Zulassungskontrolle oder auch um laufende Kontrollen gehe. In diesem Punkt seien Konkretisierungen erforderlich. Eine einmalige Zulassung dürfe nicht den Anschein erwecken, dass ein Finanzprodukt immer geeignet sei. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 29.06.17
Home & Newsletterlauf: 19.07.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen