Achtung der Menschenwürde in Arbeitsverhältnissen


Die arbeitsrechtlichen Schutzgesetze sichern den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Mindeststandard an Arbeitsbedingungen
Die Linke: "Die neuesten Zahlen aus dem Arbeitsmarkt zeigen, dass einheitliche und überschaubare betriebliche Strukturen immer mehr zergliedert werden"


(01.10.10) - Arbeitgeber sind aufgrund ihrer Fürsorgepflicht gehalten, auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen ihrer Arbeitnehmer Rücksicht zu nehmen. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/2906) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/2815).

Die arbeitsrechtlichen Schutzgesetze sicherten den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Mindeststandard an Arbeitsbedingungen, wie zum Bespiel die Einhaltung von Höchstarbeitszeiten, den bezahlten Jahresurlaub, die Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen und den Schutz vor Diskriminierung, heißt es in der Antwort weiter.

Gemäß des Maßregelungsverbots dürften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht benachteiligt oder gekündigt werden, wenn sie ihre Rechte wahrnehmen.

In ihren Vorbemerkungen hatte die Fraktion Die Linke unter anderem festgestellt:
"Die neuesten Zahlen aus dem Arbeitsmarkt zeigen aber, dass einheitliche und überschaubare betriebliche Strukturen immer mehr zergliedert werden:

a) Der Anteil der Leiharbeitnehmer, die keine eigene Betriebsgemeinschaft und damit keine reelle Chance mehr haben, das BetrVG zur Bildung von Betriebsräten zu nutzen, wächst ständig.

b) Die Zahl von Beschäftigten, die ihre Existenz mit mehreren Minijobs in verschiedenen Betrieben, oft jeweils am Rande der Stammbelegschaft an- gesiedelt, sichern müssen, nimmt zu. Auch diese Beschäftigten werden aus den strukturellen Vorgaben des Arbeitsmarkts heraus der Schutz- und Mitgestaltungsmöglichkeiten des BetrVG beraubt."
(Deutscher Bundestag: ra)




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