Instrument zur Erhöhung der Patientensicherheit


Petitionsausschuss: Patientensicherheit durch gesetzlich verpflichtende OP-Checklisten stärken
Schon jetzt seien alle Erbringer von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zur Einführung eines internen Qualitätsmanagements sowie zur Beteiligung an Maßnahmen der einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung verpflichtet


(03.02.12) - Der Petitionsausschuss spricht sich für die Schaffung gesetzlicher Regelungen zum Einsatz von OP-Checklisten in Krankenhäusern aus. In seiner Sitzung beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben. In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Ausschuss auf eine Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die gezeigt habe, dass durch OP-Checklisten sowohl die Sterblichkeit als auch die Komplikationsrate vermindert werden könne. "Die Gewährleistung der Patientensicherheit ist von überragender Bedeutung", machen die Abgeordneten deutlich.

Der Petent fordert in seiner Eingabe, die OP-Checklisten nach dem Vorbild der WHO "gesetzlich verpflichtend in allen OP-Sälen der Republik vorzuschreiben". Die Checklisten müssten "vor, während und nach Operationen" abgefragt werden, heißt es in der Petition. Zur Begründung wird auf die positiven Ergebnisse der WHO-Studie verwiesen, an der zwischen Oktober 2007 und September 2008 acht Krankenhäuser in acht Städten weltweit teilgenommen haben.

Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses hervorgeht, sieht auch das BMG Checklisten als "wichtiges Instrument zur Erhöhung der Patientensicherheit" an. Schon jetzt seien alle Erbringer von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zur Einführung eines internen Qualitätsmanagements sowie zur Beteiligung an Maßnahmen der einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung verpflichtet, teilt das Ministerium mit. Mit diesen Regelungen habe der Gesetzgeber den gesetzlichen Rahmen vorgegeben, innerhalb dessen der Gemeinsame Bundesausschuss – in dem Krankenkassen, Krankenhäuser sowie Kassenärztliche Bundesvereinigungen und Patientenverbände vertreten sind – konkrete Maßnahmen der Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Versorgung festzulegen hat. Die vom Petenten geforderten Checklisten gehören nach Aussage des BMG derzeit nicht dazu.

Um eine Verbreitung von Konzepten zur Erhöhung der Patientensicherheit zu unterstützen, fördere das BMG seit 2005 das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS), heißt es weiter. Das APS habe seitdem ein Vielzahl von Materialien erarbeitet, um Fehler im medizinischen Behandlungsprozess und sonstige Risiken für Patienten zu erkennen. Bereits 2006 habe das APS Empfehlungen zur Prävention von Eingriffsverwechslungen mit einer Checkliste veröffentlicht, die Elemente der WHO enthalte.

Nach Aussage des BMG zeigt das immer wieder berichtete positive Echo auf die Arbeit des APS, dass die erarbeiteten Handreichungen die Bedürfnisse derjenigen träfen, die damit arbeiten sollen und daher im Versorgungsalltag breite Anwendung fänden. Aus Sicht des Ministeriums ist es daher fraglich, ob eine rechtliche Verankerung von OP-Checklisten – wie vom Petenten gefordert – darüber hinaus noch zu einer weiteren Verbreitung und Beachtung der Checklisten beitragen könnte. (Deutscher Bundestag: ra)


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