Mehr Wahlfreiheit bei Arbeitszeiten
Arbeitszeit: Der bestehende Rechtsanspruch auf Teilzeit soll um ein Rückkehrrecht auf den früheren Stundenumfang ergänzt werden
Die Nutzung von Homeoffice soll erleichtert werden
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen setzt sich für einen Wandel der Arbeitskultur ein, die dem Einzelnen mehr Gestaltungsmöglichkeiten über seine Arbeitszeit ermöglicht. In einem entsprechenden Antrag (18/8241) schreiben die Abgeordneten, dass viele Beschäftigte sich heute mehr Zeitsouveränität erhofften, um Erwerbsarbeit und private Anforderungen besser miteinander vereinbaren zu können.
Sie verlangen von der Bundesregierung deshalb, Rahmenbedingungen zu entwickeln, um Beschäftigten diese Souveränität zu ermöglichen und sie gleichzeitig vor entgrenzter Arbeit zu schützen. Zu den Maßnahmen soll nach Ansicht der Grünen unter anderem ein Vollzeit-Korridor mit Wahlarbeitszeiten im Teilzeit- und Befristungsgesetz gehören.
Im Bereich von 30 bis 40 Stunden pro Woche sollen Arbeitnehmer dadurch ihren Arbeitszeitumfang nach oben oder unten anpassen können. Der bestehende Rechtsanspruch auf Teilzeit soll um ein Rückkehrrecht auf den früheren Stundenumfang ergänzt werden. Die Nutzung von Homeoffice soll erleichtert werden.
Die Fraktion fordert außerdem, dass Zeitsouveränität nicht zu Überforderung und unbezahlter Mehrarbeit führen darf. Deshalb sollen Betriebsräte ein Mitbestimmungsrecht über die Menge der Arbeit beziehungsweise über Zielvorgaben erhalten. Urlaubstage, an denen Beschäftigte dennoch arbeiten müssen, sollen nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden können, sondern als Arbeitstage gelten. Auch Beschäftigte mit besonders starren oder wenig geregelten Arbeitszeiten sollen mehr Zeitsouveränität erhalten. So soll unter anderem bei Schichtarbeit ein freiwilliger Schichttausch möglich sein, wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 04.05.16
Home & Newsletterlauf: 07.06.16
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.