Geldbußen bei Verstoß gegen Mindestlohn


Finanzkontrolle Schwarzarbeit und die Kontrolle von Mindestlöhnen 2015
Ausreichende Kontrolldichte dringend notwendig und diese wiederum erfordert eine gute personelle und finanzielle Ausstattung der FKS

(08.04.16) - Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat im vergangenen Jahr wegen Verstößen gegen Mindestlohnregelungen Geldbußen in Höhe von insgesamt 43,4 Millionen Euro festgesetzt. Dies teilt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7525) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7405) mit. Dabei ging es um Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, das Arbeitnehmerentsendegesetz und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Die meisten Fälle betrafen das Baugewerbe.

Vorbemerkung der Fragesteller:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat verantwortungsvolle Aufgaben zu bewältigen. Sie kontrolliert seit ihrer Gründung im Jahr 2004 neben den sensiblen Branchen nach § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz- ArbG) immer mehr branchenspezifische Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), die Lohnuntergrenze in der Leiharbeit und seit 2015 auch den gesetzlichen Mindestlohn. Die gesetzlichen Leitplanken bei den Löhnen greifen nur, wenn sie effektiv und umfassend kontrolliert werden.

Daher ist eine ausreichende Kontrolldichte dringend notwendig und diese wiederum erfordert eine gute personelle und finanzielle Ausstattung der FKS. Immerhin garantieren Mindestlöhne einen fairen Wettbewerb zum Vorteil der Beschäftigten, aber auch der verantwortungsvollen Betriebe, die sich an die gesetzlich gefassten Rahmenbedingungen halten. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

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    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

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  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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