Korruption als Entwicklungshemmnis


Nach Ansicht von TI-Vorstandsmitglied Peter Conze ist das Thema Korruption in den Durchführungsorganisationen der deutschen EZ noch zu wenig verankert
Linke und Grüne sprachen sich für die Einführung eines niedrigschwelligen Beschwerdemechanismus aus, um Korruption besser aufdecken zu können



Korruption in Entwicklungsländern ist laut Bundesregierung noch immer eines der Haupthindernisse für nachhaltige Entwicklung und Investitionen. Sie verursache Schäden in Milliardenhöhe und untergrabe die Rechtsprechung und das Vertrauen der Bevölkerung in die Regierung, betonte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Maria Flachsbarth (CSU), im Entwicklungsausschuss. Ihren Angaben zufolge würden 70 von 84 Partnerländern der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) im Wahrnehmungsindex von Transparency International (TI) als hochkorrupt eingestuft. darunter auch zahlreiche fragile Staaten. Dieser Befund sei für die EZ eine "zentrale Herausforderung".

Nach Ansicht von TI-Vorstandsmitglied Peter Conze ist das Thema Korruption in den Durchführungsorganisationen der deutschen EZ noch zu wenig verankert. Dieses Problem müsse konsequenter angegangen werden, um die Glaubwürdigkeit der Entwicklungszusammenarbeit nicht zu beschädigen. Vor allem die Zivilgesellschaft vor Ort sollte das BMZ stärker unterstützen. Sie spielt laut Conze bei der Bekämpfung und Aufdeckung von Korruption eine entscheidende Rolle.

Ein Vertreter der Unionsfraktion stellte fest, dass die Korruption in vielen Ländern, in denen sich Deutschland entwicklungspolitisch engagiere, leider nicht abgenommen habe. Aus der SPD hieß es, was in Deutschland als Korruption eingestuft werde, gelte in vielen Ländern als familiäre Fürsorge. Dieses Verständnis zu ändern, sei eine wichtige Aufgabe. Die AfD legte das Augenmerk auf Kamerun, das sich im TI-Wahrnehmungsindex seit 2015 massiv verschlechtert habe. Dennoch würden dem Land nach wie vor EZ-Mittel zugesagt.

Laut FDP sind die bisherigen Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung offenbar nicht zielführend. Die Bundesregierung sollte andere Ansätze wählen und die Zivilgesellschaft in den Staaten fördern. Linke und Grüne sprachen sich für die Einführung eines niedrigschwelligen Beschwerdemechanismus aus, um Korruption besser aufdecken zu können. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 07.06.19
Newsletterlauf: 08.07.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen