Cum/Ex & Compliance auf dem Finanzmarkt


Cum/Ex-Aktivitäten der HypoVereinsbank: HVB-Chef präsentiert sich als Aufräumer - Seit 2009 sei die Bank "voll compliant"
Cum/Ex-Ausschuss: Die UniCredit-Tochter HVB hatte 2014 eingeräumt, von 2005 bis 2008 in Cum/Ex-Geschäfte involviert gewesen zu sein und dafür das Fehlverhalten Einzelner verantwortlich gemacht



Die Cum/Ex-Aktivitäten der HypoVereinsbank (HVB) standen im Fokus der Zeugenbefragung des 4. Untersuchungsausschusses (Cum/Ex). Zudem befasste sich das Gremium unter Vorsitz von Hans-Ulrich Krüger (SPD) auf seiner 24. Sitzung erneut mit der Rolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die UniCredit-Tochter HVB hatte 2014 eingeräumt, von 2005 bis 2008 in Cum/Ex-Geschäfte involviert gewesen zu sein und dafür das Fehlverhalten Einzelner verantwortlich gemacht. Mittlerweile hat die Bank Steuern zurückgezahlt, eine Millionenstrafe akzeptiert und drei Ex-Vorstände auf Schadensersatz verklagt.

Vor diesem Hintergrund befragte der Ausschuss den seit 2009 amtierenden HVB-Vorstandssprecher Theodor Weimer sowie Frank Tibo, Ex-Steuerchef der HVB. Tibo, der heute als Steuerberater arbeitet, war seit 2002 bei der HVB und wurde Ende 2013 freigestellt. Nach Medienberichten hatte er vor riskanten Steuergeschäften gewarnt. Als erster Zeuge befragt, kündigte Tibo an, er wolle in einem Statement über die Unternehmenskultur Auskunft geben, die Cum/Ex-Geschäfte ermöglicht habe, sowie darüber, wer die entsprechenden Entscheidungen getroffen habe und wie aus seiner Sicht interne und externe Kontrollen versagt hätten. Krüger verwies auf die mögliche Brisanz dieser Informationen und die Gefahr, dass es sich dabei um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handeln könne. Der Ausschuss beschloss daraufhin mehrheitlich, Tibo in geheimer Sitzung zu befragen.

Weimer, der nach seiner Befragung ebenfalls noch in geheimer Sitzung gehört wurde, ging ausführlich auf die Verwicklung seines Instituts in die Cum/Ex-Geschäfte ein, bei denen zum Schaden des Fiskus bei Aktiengeschäften um den Dividendenstichtag einmal gezahlte Kapitalsteuer mehrfach erstattet wurde. Der Bankier wurde im Januar 2009 Chef der HVB. Zuvor war er ab 2007 bei UniCredit Chef der Investmentsparte und ab Mitte 2008 HVB-Generalbevollmächtigter, hatte aber nach eigenen Angaben keine Berührung mit Cum/Ex-Geschäften.

Weimer erklärte, mit einem möglichen Problem wegen Cum/Ex-Transaktionen sei er erstmals im Februar 2011 konfrontiert worden. Anlass sei eine steuerliche Anfrage in einem Kundenfall gewesen. Dabei sei herausgekommen, dass die HVB ab 2005 "in großem Ausmaß" in solche Transaktionen involviert war und entsprechende Steuerbescheide ausstellte. Er habe sofort die Interne Revision eingeschaltet, und die Geschäfte seien mit externer anwaltlicher Hilfe aufgearbeitet worden. Dabei habe es dann auch Anhaltspunkte dafür gegeben, dass bis 2008 solche Transaktionen auch auf eigene Rechnung getätigt wurden. Es sei seine Überzeugung, sagte Weimer, dass eine einmal einbehaltene Steuer nicht mehrfach bescheinigt werden könne. Ihm sei auch sofort klar geworden, dass angesichts der Größenordnung des möglichen Schadens die Frage einer fehlenden höchstrichterlichen Entscheidung sekundär war.

Im Zuge der Untersuchung seinen 380 Terabyte Daten ausgewertet und "Unsummen" ausgegeben worden. Die HVB habe von Anfang an das Gespräch mit der BaFin und den Finanzämtern gesucht, Steuerpositionen angepasst und Steuererklärungen korrigiert. Es habe ein Fehlverhalten von HVB-Mitarbeitern gegeben, und die bei der Untersuchung identifizierten Defizite in Abläufen seien abgestellt worden. Er habe sich als "Straßenfeger gesehen, der den Dreck wegräumen muss", sagte Weimer. Seit 2009 sei die Bank jedoch "voll compliant". Es gelte "der eherne Grundsatz: Alles, was gemacht wird, muss steuerlich legal sein". Die HVB "war mit eine der ersten, die das Thema fundamental aufgearbeitet haben". Das sei ein "sehr schmerzhafter Prozess" gewesen.

Auf Nachfrage von Krüger räumte Weimer ein, dass der vorgeschriebene Prozess zur Überprüfung neuer Produkte beim Thema Cum/Ex nicht funktioniert habe. Nach seinen Worten hatte eine Ende 2004 in London gegründete kleine HVB-Tochter die steuerinduzierten Gestaltungsmodelle als Geschäftsidee erkannt und einer sehr kleinen Anzahl vermögender Kunden angeboten. "Wir haben nicht so viele Kunden, die Transaktionen in solchen Größenordnungen machen können", sagte Weimer.

Auf eine Frage des Linken-Obmanns Richard Pitterle, ob solche Geschäfte systematisch betrieben worden seien, sagte Weimer, "das würde ich nicht völlig negieren wollen". Auskunft zum Volumen der Geschäfte gab Weimer nicht, sagte jedoch, die HVB habe Steuern in knapp dreistelliger Millionenhöhe zurückgezahlt, dazu kämen noch mal ein Drittel davon als Bußgeld und Gewinnabschöpfung. Auf die Frage des CDU-Abgeordneten Fritz Güntzler, wo denn seiner Meinung nach der eigentliche Fehler gelegen habe, sagte Weimer, dieser sei bereits im Produktprüfungsprozess gemacht worden, denn offensichtlich habe es keine umfassende Diskussion gegeben. SPD-Obmann Andreas Schwarz wollte wissen, ob steuerinduzierte Praktiken ein Thema bei der HVB gewesen seien. Das sei in der gesamten Branche so, erwiderte Weimer, denn die Kunden wollten ihre hohe Steuerlast reduzieren. Dabei gehe es darum auszuloten, was legal ist und was nicht. Auf eine Frage des Grünen-Obmanns Gerhard Schick, ob es zutreffe, dass in der HVB Informationen zu Cum/Ex zurückgehalten wurden und die Geschäfte daher nicht richtig eingeschätzt werden konnten, sagte er, wenn aus Fachbereichen wie der Steuerabteilung jemand sagte, er würde ein bestimmtes Geschäft nicht machen wollen, werde dieses auch nicht gemacht.

Viel Erklärungsbedarf hatten die Ausschussmitglieder erneut beim Thema BaFin. Ausführlich Rede und Antwort standen ihnen die heutige Direktorin der Europäischen Zentralbank (EZB), Sabine Lautenschläger, und BaFin-Präsident a.D. Jochen Sanio. Lautenschläger arbeitete unter anderem als Pressesprecherin unter Sanio sowie als Abteilungsleiterin und Exekutivdirektorin für Bankenaufsicht. Mitte 2011 wurde sie Vizepräsidentin der Bundesbank, seit 2014 ist sie EZB-Direktorin. Sanio war seit 2000 Präsident des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen (BAKred) und nach dessen Verschmelzung mit anderen Aufsichtsbehörden zur BaFin von 2002 bis Ende 2011 deren Präsident.

Beide Zeugen erklärten wie auch schon andere BaFin-Vertreter vor ihnen, dass die Bankenaufsicht nicht für steuerrechtliche Sachverhalte zuständig sei. Lautenschläger betonte, die Behörde sei keine Produktaufsicht und habe nicht die Aufgabe, alle Tätigkeiten einer Bank zu kontrollieren. "Es ist nicht Aufgabe der Bankenaufsicht, steuerrechtliche Sachverhalte zu bewerten", sagte Lautenschläger Die BaFin sei nicht das zweite Finanzamt, die zweite Betriebsprüfung oder die zweite Staatsanwaltschaft. Bei der Solvenzaufsicht gehe es darum, zu prüfen, ob die Risikotragfähigkeit einer Bank unter anderem durch mögliche Steuerrückforderungen erheblich beeinträchtigt sein könnte. Zudem seien die komplexen steuerliche Sachverhalte bei Cum/Ex rechtlich äußerst umstritten. So gebe es bis heute kein höchstrichterliches Urteil, und die Praxis sei jahrelang akzeptiert worden. Sie habe bis 2014 außerdem nur Einzelfälle kennengelernt. Das sei für sie nicht "systemisch" gewesen, und es habe zu ihrer Zeit auch keine Gefährdung der Risikotragfähigkeit eines Instituts gegeben.

Lautenschlägers Ex-Chef Sanio sprach anschließend von drei Fällen, in die er aktiv involviert gewesen sei. Die Aufsicht habe in erster Line die Funktionsfähigkeit des Bankgewerbes aufrecht zu erhalten und habe aus steuerrechtlichen Gründen "nicht die geringsten Kompetenzen", sich mit steuerlichen Fragen zu beschäftigen. Es gebe jedoch Schnittstellen, wenn zum Beispiel wie bei der Maple Bank aus einem steuerrechtlichen Sachverhalt ein Aufsichtsthema entstehe. Die Anhörung Lautenschlägers und Sanios wurde kurz vor Mitternacht in geheimer Sitzung fortgesetzt.

Der stellvertretende EZB-Generaldirektor Rolf Klug, bis 2014 Bereichsleiter Bankenaufsicht bei der Deutschen Bundesbank, bestätigte auf eine Frage Krügers, dass steuerrechtliche Fragen nicht im Fokus der Aufsicht standen. Der Cum/Ex-Sachverhalt sei als "secondary risk" kein Thema gewesen und falle in die Zuständigkeit der Steuerbehörden. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 28.10.16
Home & Newsletterlauf: 08.11.16


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