Aufsichtspflicht zur Kontrolle der KBV
Grünen-Abgeordnete wollen wissen, warum das Bundesgesundheitsministerium die KBV nicht wie vorgeschrieben regelmäßig überprüft habe
Im Hintergrund geht es um den Bau und die Finanzierung von Bürogebäuden in Berlin
(10.05.16) - Mit den umstrittenen Immobiliengeschäften der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) befasst sich erneut die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/8023). Es geht um die Frage, ob die Bundesregierung ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht nachgekommen ist. Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, warum das Bundesgesundheitsministerium die KBV nicht wie vorgeschrieben regelmäßig überprüft habe.
Nach Paragraf 274 SGB V sei das Bundesgesundheitsministerium dazu verpflichtet, die Ärzteorganisation mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen. Dies sei nicht geschehen. Vielmehr habe es nach 1996 nur 2010 eine solche Prüfung gegeben.
Im Hintergrund geht es um den Bau und die Finanzierung von Bürogebäuden in Berlin. Die KBV, die 2004 von Köln nach Berlin umzog, hatte vom Bundesgesundheitsministerium keine Genehmigung zum Bau einer Repräsentanz in der Hauptstadt bekommen. Die KBV ging daraufhin eine Kooperation mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) ein, die im Auftrag der Ärzteorganisation das Bürogebäude errichten sollte, um es dann an die KBV zu vermieten. Dazu gründete die Bank die APO KG.
Später folgten in direkter Nachbarschaft weitere Bauten für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ). Die APO KG geriet dadurch in finanzielle Schieflage. 2010 übernahm die KBV die überschuldete APO KG fast komplett, ohne die nötige Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums als Aufsichtsbehörde. Die KBV gewährte der Gesellschaft Mieterdarlehen in Höhe von derzeit 57,3 Millionen Euro. Die KBV hat in der Vergangenheit außerdem mit Wertpapiergeschäften erhebliche Verluste gemacht. (Deutscher Bundestag: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>