Gesetzliche Regelung zur Netzneutralität


Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt, die Netzneutralität als Regierungsgrundsatz und -ziel direkt in das Telekommunikationsgesetz aufzunehmen
Verstöße gegen die Netzneutralität, die im Mobilfunkbereich seit langem an der Tagesordnung seien, würden zunehmend auch im Internetbereich festgestellt, urteilen die Grünen

(10.08.15) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, sich für die dauerhafte Gewährleistung der Netzneutralität durch eine effektive und technologieneutrale Festschreibung auf nationaler und internationaler Ebene einzusetzen. Diese gesetzliche Absicherung müsse deutlich über die bisherigen Regelungen und Vorschläge der Bundesregierung hinausgehen, heißt es in dem dazu vorgelegten Antrag (18/5382). Darin wird auch der bevorzugte Transport bestimmter Inhalte, Arten oder Klassen von Anwendungen gegen Aufpreis abgelehnt.

Derartige "Diensteklassen" hätten negative Auswirkungen für die Teilhabe an der Netzkommunikation und die Wettbewerbsgleichheit, schreiben die Grünen. In der Vorlage verlangen sie des Weiteren, die Netzneutralität als Regierungsgrundsatz und -ziel direkt in das Telekommunikationsgesetz aufzunehmen und als "gleichwertige Übertragung und Verrechnung von Daten im Internet, ungeachtet ihrer Herkunft, ihres Ziels, ihres Inhalts, verwendeter Arten und Klassen von Anwendungen oder verwendeter Geräte" zu definieren. Unter "gleichwertiger Übertragung" soll laut Definition der Transport von Daten über die Übertragungswege des Internets "ohne sachlich ungerechtfertigten Eingriff" zu verstehen sein.

Zur Begründung ihres Vorstoßes verweisen die Abgeordneten darauf, dass die Netzneutralität "konstituierendes Grundprinzip eines offenen und freien Netzes" sei und damit essentielle Bedeutung für die gerechte Teilhabe in der digitalen Gesellschaft habe. Allerdings nehme der Druck zu, die Netzneutralität und die bislang geltende Datenübertragung nach dem "best effort-Prinzip" - also der Datenweiterleitung entsprechend der Auslastung des Systems unabhängig von Inhalt, Absender und Adressat - zugunsten der Einführung sogenannter "managed services", "specialised services" oder sogenannter "Diensteklassen" aufzugeben. Verstöße gegen die Netzneutralität, die im Mobilfunkbereich seit langem an der Tagesordnung seien, würden zunehmend auch im Internetbereich festgestellt, urteilen die Grünen.

Die Bundesregierung, so schreiben die Antragsteller weiter, lehne derzeit eine effektive gesetzliche Regelung zur Netzneutralität, "wie sie mittlerweile in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten vorgelegt wurde" bis heute ab und verweise auf die laufenden Verhandlungen auf EU-Ebene. Ob es jedoch auf dieser Ebene zu einer effektiven gesetzlichen Absicherung der Netzneutralität komme, "ist aus heutiger Perspektive mehr als fraglich", urteilen die Grünen. Die bisherige Positionierung der Bundesregierung auf EU-Ebene lasse den Schluss zu, dass sie die Einführung von "managed services", "specialised services" oder "Diensteklassen" und weitreichender Möglichkeiten zur Umgehung der Netzneutralität befürwortet. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen