Homosexuelle: Verbot der Diskriminierung ins GG


Gesetzentwurf: Verbot der Diskriminierung von Homosexuellen ins Grundgesetz aufnehmen
Grüne verlangen ein "deutliches Bekenntnis, dass Gesichtspunkte der sexuellen Identität eine ungleiche Behandlung unter keinen Umständen rechtfertigen können"


(10.12.09) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will das Verbot der Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern sowie transsexuellen und intersexuellen Menschen im Grundgesetz verankern. Ein Gesetzentwurf der Fraktion (17/88) sieht dazu vor, in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität aufzunehmen.

Die Betroffenen seien in der Gesellschaft auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt, begründet die Fraktion ihren Vorstoß. Zwar hätten einfachgesetzliche Diskriminierungsverbote ihre rechtliche Situation verbessert, doch wirke sich die fehlende Berücksichtigung in dem entsprechenden Grundgesetzartikel negativ auf ihre gesellschaftliche und rechtliche Situation aus.

Die vorgeschlagene Verfassungsergänzung stehe letztlich für das "deutliche Bekenntnis, dass Gesichtspunkte der sexuellen Identität eine ungleiche Behandlung unter keinen Umständen rechtfertigen können". (Deutscher Bundestag: ra)


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