E-Health braucht Datenschutz


In Deutschland werde viel über Probleme, die durch E-Health entstehen könnten, gesprochen, statt über damit verbundene Potenziale
Aus Sicht des Datenschützers ist die Tatsache, dass die Telematikinfrastruktur ohne zentrale Speicherung in einem geschützten Netz stattfinden solle, sehr zu begrüßen

(10.12.14) - Für die Akzeptanz von E-Health und der Telematik im Gesundheitswesen sind Datenschutz und Datensicherheit unabdingbare Voraussetzungen. In dieser Einschätzung waren sich die zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses Digitale Agenda geladenen Experten einig. Weitgehende Übereinstimmung gab es auch in der Auffassung, dass Deutschland, statt eigene, neue technische Lösungen zu entwickeln, sich an den international erprobten Standards anpassen sollte.

In Deutschland werde viel über Probleme, die durch E-Health entstehen könnten, gesprochen, statt über damit verbundene Potenziale, bemängelte Britta Böckmann, Medizininformatikerin an der Fachhochschule Dortmund. Während etwa in Dänemark schon sämtliche Gesundheitsdaten elektronisch erfasst seien und in den USA mit Erkenntnissen aus elektronisch erfassten Daten Patienten behandelt würden, habe in Deutschland der Fehlstart der elektronischen Gesundheitskarte vieles blockiert, sagte Böckmann. "Dadurch wurde die Stimmung für E-Health in eine falsche Richtung gebracht", sagte sie.

Arno Elmer, seit Januar 2012 Hauptgeschäftsführer der Gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH), kündigte für das dritte Quartal 2015 die Erprobungsphase für die Telematikinfrastruktur an. Sie solle ein hochsicheres, interoperables Netz für alle Beteiligten im Gesundheitswesen bieten. "Es wird keinen zentralen Server, sondern eine Vernetzungslösung geben", sagte Elmer. "Die Daten bleiben da, wo sie jetzt schon sind." Aus Sicht des Datenschützers ist die Tatsache, dass die Telematikinfrastruktur ohne zentrale Speicherung in einem geschützten Netz stattfinden solle, sehr zu begrüßen, sagte Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein. "Eine Verbesserung der medizinischen Versorgung durch E-Health ist nur mit einer medizinischen und informationellen Selbstbestimmung möglich", sagte Weichert.

Die Medizininformatikerin Böckmann sprach sich gleichwohl für ein Opt-Out-Modell aus. Dies bedeute, dass Patienten, die ihre Daten nicht auf elektronischem Wege übermittelt haben wollten, dies explizit ablehnen müssten. Auf diesem Wege, so zeigte sich Böckmann zuversichtlich, sei auch der Widerstand der niedergelassenen Ärzte, die einen zeit- und kostenaufwändigen Mehraufwand durch die Gesundheitskarte befürchteten, aufzulösen. "So würde eine Routine bei der Datennutzung geschaffen", sagte sie. Für eine detaillierte Selbstbestimmung sprach sich hingegen Björn Bergh, Direktor des Zentrums für Informations- und Medizintechnik am Universitätsklinikum Heidelberg aus. "Es geht nicht nur um Opt-in oder Opt-out", sagte er. Der Patient selber müsse entscheiden dürfen, welche Daten übermittelt werden dürfen. "Er muss sagen dürfen, das will ich drin haben und das nicht."

Datensicherheit ist auch aus Sicht der Krankenkassen sehr wichtig, sagte Christoph J. Rupprecht von der AOK Rheinland/Hamburg. Der Telematikinfrastruktur bescheinigte er, auf einem guten Weg zu sein. "Andere Verfahren sind nicht sicherer", so Rupprecht, der sich zugleich ein deutlicheres Bekenntnis der Ärzte zur Telematikinfrastruktur wünschte. Die Argumentation der Ärzteschaft gegen die elektronische Krankendatenerfassung, die sich auf das Patientengeheimnis und die informationelle Selbstbestimmung berufen würde, sei vorgeschoben, urteilte Datenschützer Weichert. Die Einwendungen hätten "nichts mit Datenschutz sondern nur mit ökonomischen Interessen zu tun", sagte er. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen