Linke will fairen Handel statt TTIP


Mit CETA und TTIP würden neue Typen entstehen, die weit über die in bisherigen Abkommen üblichen Verpflichtungen hinausgehen würden
Bundesregierung soll das bisher finalisierte CETA-Verhandlungsergebnis "als nicht annehmbar" zurückweisen

(12.01.16) - Die Fraktion Die Linke hat einen neuen Vorstoß gegen die von der Europäischen Union geplanten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) unternommen. In einem Antrag (18/6818) mit dem Titel "Für eine lebendige Demokratie - Fairer Handel statt TTIP und CETA" wird die Bundesregierung aufgefordert, das bisher finalisierte CETA-Verhandlungsergebnis "als nicht annehmbar" zurückzuweisen und für einen Stopp der TTIP-Verhandlungen zu sorgen. Zudem sollen in künftigen EU-Handels- und Investitionsabkommen keine Liberalisierungs-, Deregulierungs- und Privatisierungsvorschriften aufgenommen werden.

Aus laufenden Verhandlungen und bereits geschlossenen Abkommen sollen diese Vorschriften wieder herausgenommen werden. Unternehmen, Banken und Konzernen sollen zudem keine Sonderrechte durch Investitionsschutzklauseln und Streitschlichtungsverfahren eingeräumt und entsprechende Klauseln in bilateralen und EU-Abkommen sollen gestrichen werden. Umwelt- und Verbraucherschutzstandards sollen weiterentwickelt und Arbeits- und Menschenrechte geregelt werden.

In der Begründung ihres Antrages schreibt die Fraktion, mit CETA und TTIP würden Freihandelsabkommen neuen Typs entstehen, die weit über die in bisherigen Abkommen üblichen Verpflichtungen hinausgehen würden. Mit dem Investitionsschutz würden Sonderrechte für Unternehmen, Konzerne und Banken von gänzlich neuer Qualität geschaffen. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen