Geldwäsche über Immobilien


Mieter vor Organisierter Kriminalität und steigenden Mieten schützen
Als Prävention und zur Aufdeckung von Geldwäsche im Immobiliensektor sollen Informationen aus der Abteilung 1 der Grundbücher für Personen mit berechtigtem Interesse einfach und kostenfrei über ein Portal zugänglich gemacht werden



Mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Geldwäsche im Immobiliensektor stoppen und damit Mieter vor organisierter Kriminalität und steigenden Mieten schützen. Besonders setzen die Abgeordneten dabei auf mehr Transparenz im Immobiliensektor, um Informationen über Zahlungsströme sowie die wahren Immobilieneigentümer zu erhalten. Dazu wird in einem Antrag (19/10218) gefordert, dass wirtschaftliche Berechtigte aller Unternehmen, die in Deutschland Eigentümer einer Immobilie sind oder das werden wollen, in das deutsche Transparenzregister eingetragen werden müssen. Dazu sollen sie eine Identifikationsnummer erhalten, die in das Grundbuch eingetragen werden soll. Zu den weiteren vorgeschlagenen Maßnahmen gehört unter anderem die Untersagung von Barzahlungen bei Immobiliengeschäften ab einem Schwellenwert von relevanter Größenordnung.

Als Prävention und zur Aufdeckung von Geldwäsche im Immobiliensektor sollen Informationen aus der Abteilung 1 der Grundbücher für Personen mit berechtigtem Interesse einfach und kostenfrei über ein Portal zugänglich gemacht werden. Über die Identifikationsnummer soll nach Berechtigten "datenschutzkonform" gesucht werden können. Zeitnah soll auch das Transparenzregister öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Sorgfaltspflichten für Immobilienmakler sowie für Notare sollen überarbeitet und gegebenenfalls erweitert werden.

"Die Herstellung von Transparenz über die Eigentümerinnen und Eigentümer und wirtschaftlich kontrollierenden Akteure aller Unternehmen, die in Deutschland eine Immobilie besitzen, stellt deswegen einen entscheidenden Schritt dar, um Geldwäsche im Immobiliensektor vorzubeugen und deren Strafverfolgung zu erleichtern", stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fest. Auch um Mieterinnen und Mieter vor steigenden Mieten zu schützen und gleichzeitig die organisierte Kriminalität zu bekämpfen, gelte es, mit zielgerichteten Maßnahmen die wichtigsten Defizite beim Vorgehen gegen Geldwäsche im Immobiliensektor zu beheben und die Transparenz in dem Feld zu erhöhen. "Es darf nicht länger möglich sein, dass sich Geldwaschende hinter verschachtelten Firmenkonstruktionen verstecken. Unternehmen, die in Deutschland Immobilien kaufen, müssen ihren wahren Eigentümer offenlegen. Ohne Transparenz kein Immobilienkauf - nur so kann Geldwäsche der Boden entzogen werden", heißt es in dem Antrag. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 09.06.19
Newsletterlauf: 11.07.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen