SPD will Lobbyismus transparenter gestalten
Lobbytätigkeit offenlegen: Im Lobbyistenregister sollen sich alle natürlichen und juristischen Personen eintragen müssen, die direkten Einfluss auf die politischen Abläufe in Bundestag und Bundesbehörden nehmen wollen und dies nicht unentgeltlich tun
Nach Ansicht der SPD ist die seit 1972 vom Bundestag geführte öffentliche Liste über die Registrierung von Verbänden unzureichend
(13.07.11) - Der Bundestag soll ein verbindliches Register für Lobbyisten einführen und zu diesem Zweck seine Geschäftsordnung ändern. Das fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/6442).
Nach Ansicht der Abgeordneten ist die seit 1972 vom Bundestag geführte öffentliche Liste über die Registrierung von Verbänden unzureichend. Zum einen enthalte sie keine Angaben über die Herkunft und Höhe der für die Lobbyarbeit aufgewendeten finanziellen Mittel. Zum anderen erfasse die Liste nur Verbände und lasse andere Akteure der Interessenvertretung außen vor, argumentiert die Fraktion.
In dem von ihr geforderten Lobbyistenregister sollen sich alle natürlichen und juristischen Personen eintragen müssen, die direkten Einfluss auf die politischen Abläufe in Bundestag und Bundesbehörden nehmen wollen und dies nicht unentgeltlich tun. Ferner müsse der finanzielle Rahmen der entsprechenden Lobbytätigkeit offengelegt werden und es eine Zuordnung zu einzelnen Auftraggebern geben, wenn die Interessenvertretung nicht auf eigenen Namen erfolgt, schreibt die Fraktion.
Der Bundestag soll darüber hinaus einen sanktionsbewährten Verhaltenskodex erlassen, der Grundregeln für Interessenvertreter beinhaltet. Diesem könnten sich die Lobbyisten zwar freiwillig unterwerfen. Jedoch solle die Annahme oder Nicht-Annahme des Kodexes in dem Register ebenfalls vermerkt werden, heißt es in dem Antrag. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.