Aufsicht prüft Verträge der Krankenkassen


Strategien der Krankenkassen, die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds systematisch zu erhöhen, werden von den Aufsichtsbehörden kritisch gesehen
Seit 1994 gibt es den Risikostrukturausgleich (RSA) zwischen den gesetzlichen Krankenkassen, um die unterschiedlichen Kosten für die Versicherten je nach Alter und Geschlecht genauer abzubilden



Die jüngst bekannt gewordenen Strategien der Krankenkassen, die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds systematisch zu erhöhen, werden von den Aufsichtsbehörden kritisch gesehen. Vorwürfe, wonach die Kassen versuchten, auf die Diagnosekodierung von Ärzten Einfluss zu nehmen, um höhere Zuweisungen zu erhalten, begleiteten den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) jedoch schon von Anbeginn, heißt es in einem Bericht der Bundesregierung an den Gesundheitsausschuss, der am Mittwoch auf der Tagesordnung des Gremiums stand.

Das Bundesversicherungsamt (BVA) habe in seinem Prüfbericht 2011 aber keine Hinweise auf ein systematisches Up-Coding feststellen können. Die Aufsichtsbehörde gehe jedoch jedem Einzelfall nach und überprüfe die Datenmeldungen.

Es werde in der Presse über drei Varianten der Einflussnahme berichtet: Mit Hilfe externer Dienstleister, über sogenannte Kodierberater sowie über Betreuungsstrukturverträge, wobei für jeden Patienten, bei dem der Arzt eine RSA-relevante Krankheit feststelle, eine Provision gezahlt werde.

Das BVA komme in seinem aktuellen Tätigkeitsbericht für 2015 zu der Einschätzung, dass Betreuungsstrukturverträge an Bedeutung zu gewinnen schienen. Den Aufsichtsbehörden seien unterschiedliche Verträge bekannt geworden, die indirekt auch auf die Dokumentation bestimmter Diagnosen gerichtet seien.

Die Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern hätten im November 2015 festgehalten, dass in selektivvertraglichen Regelungen eine gesonderte Vergütung allein für eine vollständige und zutreffende Diagnose des Vertragsarztes unzulässig sei.

Im Oktober 2016 habe die Arbeitsgruppe der Aufsichtsbehörden unter Beteiligung des Bundesgesundheitsministeriums eine einheitliche Vorgehensweise im Umgang mit diesen Verträgen abgestimmt. Eine endgültige Beschlussfassung sei bei einer Aufsichtsbehördentagung am 23./24. in München zu erwarten. Darüber hinaus werde auf Vorschlag des BVA geprüft, eine Kennzeichnung der selektivvertraglichen Diagnosen einzuführen. So könnte über eine verbesserte statistische Auswertung mehr Transparenz erreicht werden.

Seit 1994 gibt es den Risikostrukturausgleich (RSA) zwischen den gesetzlichen Krankenkassen, um die unterschiedlichen Kosten für die Versicherten je nach Alter und Geschlecht genauer abzubilden. Seit 2009 wird die Verteilung der Gelder aus dem Gesundheitsfonds zusätzlich anhand von 80 ausgewählten Krankheiten berücksichtigt (Morbi-RSA). Je älter und kränker die Versicherten sind, umso höher fallen die Zuweisungen des Fonds an die Krankenkassen aus, um die Ausgaben decken zu können. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 24.11.16
Home & Newsletterlauf: 15.12.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen