Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche
Bündnis 90/Die Grünen für spätere Verjährung bei Falschberatung
Gesetzentwurf zur Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
(16.12.10) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche bei Falschberatung von Anlegern verändern. In Zukunft sollten auch Anleger, die vor dem 5. August 2009 falsch beraten wurden, länger Schadenersatzansprüche haben, heißt es in einem von der Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes (17/4053).
Für Fälle nach dem 5. August 2009 gilt bei schuldhafter Verletzung von Beratungspflichten bereits eine auf zehn Jahre verlängerte Verjährungsfrist.
Diese 10-Jahres-Frist solle auch für frühere Fälle gelten, in denen es bisher nur eine Dreijahresfrist gab, fordert die Fraktion. (Deutscher Bundestag: ra)
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Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.
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Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt
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