Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche
Bündnis 90/Die Grünen für spätere Verjährung bei Falschberatung
Gesetzentwurf zur Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
(16.12.10) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche bei Falschberatung von Anlegern verändern. In Zukunft sollten auch Anleger, die vor dem 5. August 2009 falsch beraten wurden, länger Schadenersatzansprüche haben, heißt es in einem von der Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes (17/4053).
Für Fälle nach dem 5. August 2009 gilt bei schuldhafter Verletzung von Beratungspflichten bereits eine auf zehn Jahre verlängerte Verjährungsfrist.
Diese 10-Jahres-Frist solle auch für frühere Fälle gelten, in denen es bisher nur eine Dreijahresfrist gab, fordert die Fraktion. (Deutscher Bundestag: ra)
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Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.
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Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten
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Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate
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