Wachsende Sorgen um Lebensversicherung
Der Anteil langfristig niedrig verzinster Kapitalanlagen in den Bilanzen der Finanzinstitute wächst; damit könnten die Risiken steigen, die von einem abrupten Anstieg des Zinsniveaus ausgehen
Die Risikolage weiter von den außerordentlich niedrigen Zinsen bestimmt
Die niedrigen Zinsen auf den Kapitalmärkten belasten die deutschen Lebensversicherungen weiter merklich. "Es besteht die Gefahr, dass die erwirtschafteten Erträge nicht mehr ausreichen, um den langfristigen Verpflichtungen nachzukommen", schreibt der Ausschuss für Finanzstabilität in seinem von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/12930) vorgelegten Vierten Bericht an den Deutschen Bundestag zur Finanzstabilität in Deutschland. Mehrere deutsche Lebensversicherer hätten bereits entschieden, ihr Neugeschäft einzustellen und den bestehenden Versicherungsbestand abzuwickeln. Dadurch könnten Kosten und Risiken gesenkt werden, meint der Ausschuss und stellt fest: "Die damit verbundene Konsolidierung kann die Risikotragfähigkeit des ganzen Sektors steigern."
Insgesamt sieht der Ausschuss jedoch wenig Anzeichen für eine übermäßige Übernahme von Risiken in den einzelnen Sektoren des deutschen Finanzsystems. Das System habe sich als robust erwiesen, stellt der Ausschuss in seiner Lagebeurteilung fest. Auch der Internationale Währungsfonds sei in einer Untersuchung zum Ergebnis gekommen, das deutsche Finanzsystem sei "insgesamt widerstandsfähig und stabil".
Wie es in dem Bericht weiter heißt, wird die Risikolage weiter von den außerordentlich niedrigen Zinsen bestimmt: "Der Anteil langfristig niedrig verzinster Kapitalanlagen in den Bilanzen der Finanzinstitute wächst; damit könnten die Risiken steigen, die von einem abrupten Anstieg des Zinsniveaus ausgehen." Besonders Sparkassen und Genossenschaftsbanken seien nach wie vor erhöhten Zinsänderungsrisiken ausgesetzt. Zu den Unsicherheitsfaktoren werden auch die Auswirkungen der Leitzinserhöhungen in den USA gezählt. Zum bevorstehenden Austritt Großbritanniens aus der EU heißt es: "Für das deutsche Finanzsystem hielten sich die Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Brexit bisher in Grenzen."
Der Aufwärtstrend bei den Preisen für Wohnimmobilien habe sich verstärkt, heißt es in dem Bericht weiter. Das Risiko einer Preiskorrektur bei gleichzeitig starken Ausfällen von Wohnimmobilienkrediten erscheine weiterhin gering. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 19.07.17
Home & Newsletterlauf: 18.08.17
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
-
Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
-
Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
-
Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
-
Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.