NSA-Datenlecks rechtlich folgenlos
Veröffentlichung von Dokumenten, die für den NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages bestimmt waren
Geheimnisverrat, Landesverrat oder der Verletzung von Dienstgeheimnissen?
Die Veröffentlichung von Dokumenten, die für den NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages bestimmt waren, bleibt nach Kenntnis der Deutschen Bundesregierung ohne strafrechtliche Konsequenzen. Die teilt die Regierung in ihrer Antwort (19/292) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/156) mit.
Diese hatte wissen wollen, wie viele Ermittlungsverfahren nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Arbeit des NSA- sowie des NSU-Untersuchungsausschusses der vergangenen Wahlperiode des Bundestages "wegen Geheimnisverrat, Landesverrat oder der Verletzung von Dienstgeheimnissen" eingeleitet worden sind.
Im Zusammenhang mit dem NSA-Ausschuss habe es nach der Veröffentlichung von Dokumenten auf der Plattform WikiLeaks im Dezember 2016 ihres Wissens ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Berlin gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen und einer besonderen Geheimhaltungspflicht gegeben, schreibt die Bundesregierung. Ihr sei aber mitgeteilt worden, dass diese Ermittlung im Mai 2017 eingestellt worden sei. Im Zusammenhang mit dem NSU-Untersuchungsausschuss lägen ihr keine Erkenntnisse über eingeleitete Ermittlungsverfahren vor. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 02.01.18
Home & Newsletterlauf: 19.01.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
-
Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
-
Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
-
Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
-
Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.