NSA-Datenlecks rechtlich folgenlos
Veröffentlichung von Dokumenten, die für den NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages bestimmt waren
Geheimnisverrat, Landesverrat oder der Verletzung von Dienstgeheimnissen?
Die Veröffentlichung von Dokumenten, die für den NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages bestimmt waren, bleibt nach Kenntnis der Deutschen Bundesregierung ohne strafrechtliche Konsequenzen. Die teilt die Regierung in ihrer Antwort (19/292) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/156) mit.
Diese hatte wissen wollen, wie viele Ermittlungsverfahren nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Arbeit des NSA- sowie des NSU-Untersuchungsausschusses der vergangenen Wahlperiode des Bundestages "wegen Geheimnisverrat, Landesverrat oder der Verletzung von Dienstgeheimnissen" eingeleitet worden sind.
Im Zusammenhang mit dem NSA-Ausschuss habe es nach der Veröffentlichung von Dokumenten auf der Plattform WikiLeaks im Dezember 2016 ihres Wissens ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Berlin gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen und einer besonderen Geheimhaltungspflicht gegeben, schreibt die Bundesregierung. Ihr sei aber mitgeteilt worden, dass diese Ermittlung im Mai 2017 eingestellt worden sei. Im Zusammenhang mit dem NSU-Untersuchungsausschuss lägen ihr keine Erkenntnisse über eingeleitete Ermittlungsverfahren vor. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 02.01.18
Home & Newsletterlauf: 19.01.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).
-
FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem
Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.
-
Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor
Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.
-
Provisionsverbot noch nicht absehbar
Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.