Korruptionsbekämpfung in der Medizin


Compliance im Gesundheitswesen: Bestechlichkeit und Bestechung in den Gesundheitsberufen sollen Offizialdelikte werden
Staatsanwalt muss bei Vorliegen eines Verdachts von sich aus tätig werden und nicht erst auf Antrag



Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/6446) zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen mit zwei wesentlichen Änderungen beschlossen. Anders als im Regierungsentwurf vorgesehen sollen Bestechlichkeit und Bestechung in den Gesundheitsberufen Offizialdelikte werden, das heißt, der Staatsanwalt muss bei Vorliegen eines Verdachts von sich aus tätig werden und nicht erst auf Antrag.

Zum anderen sollen ursprünglich vorgesehene Straftatbestände im Zusammenhang mit der Verletzung berufsrechtlicher Pflichten gestrichen werden. In einer vorangegangenen Anhörung hatten mehrere Sachverständige darauf hingewiesen, dass die berufsrechtlichen Pflichten landesrechtlich geregelt sind und das zur Folge haben könne, dass in einem Land strafbar ist, was es im anderen nicht ist. In der Ausschussberatung wurde aus den Reihen der Opposition moniert, dass sich die Koalitionsmehrheit nicht um eine bundeseinheitliche Regelung bemüht habe.

Aus den Koalitionsfraktionen wurde dagegen gehalten, dass auch mit den eingebrachten Änderungen nahezu alle denkbaren Fälle von Korruption im Gesundheitswesen von den Strafvorschriften erfasst sei. Eine mit eingebrachte Änderung der Begründung des Gesetzentwurfes verdeutliche dies noch.

Für den Gesetzentwurf in der geänderten Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen, die Linke stimmte dagegen, die Grünen enthielten sich. Ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/5452) "Korruption im Gesundheitswesen effektiv bekämpfen" fand keine Mehrheit. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 25.04.16
Home & Newsletterlauf: 19.05.16


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen