Tarifstreit zwischen Gema & Festivalveranstalter


Recht und Verbraucherschutz: Gema-Tarife im Fokus
Anfrage der Fraktion Die Linke erkundigen sie sich nach den Plänen der Bundesregierung zur Reformierung des Systems der Verwertungsgesellschaften

(20.02.15) - Die Auseinandersetzung zwischen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) und dem Berliner Festival "Fête de la Musique" ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3807). Laut Vorbemerkung hatte die Gema der nicht-kommerziell orientierten Veranstaltung eine Sondervereinbarung im Mai 2014 aufgekündigt und künftig Zahlungen nach einem für die Veranstalter ungünstigen Tarif verlangt. Erst durch Einsparung sei es gelungen, die "Fête de la Musique" bis 2017 zu sichern.

Die Fragesteller wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Konsequenzen sie aus dem Tarifstreit zwischen Gema und Festivalveranstalter zieht. Die Abgeordneten fragen zum Beispiel nach der Einschätzungen über die verschiedenen Tarife und die jeweiligen Kriterien. Zudem erkundigen sie sich grundsätzlicher nach den Plänen der Bundesregierung zur Reformierung des Systems der Verwertungsgesellschaften. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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