Mehrfach vergebene Steuernummern


Können Arbeitgeber von der Anwendung falscher ELStAM-Daten Abstand nehmen?
Welche Kenntnisse hat die Deutsche Bundesregierung über fehlerhafte Zusammenführungen von Steuer-Identifikationsnummern und den Elektronischen Lohnsteuer-Abzugsmerkmalen (ELStAM) zugrundeliegenden Abzugsmerkmalen hat

(20.03.14) - Für Probleme bei den Steuer-Identifikationsnummern interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/712). Die Bundesregierung soll angeben, wie viele Steuer-Identifikationsnummern bisher gebildet wurden und wie viele dieser Nummern stillgelegt wurden, nachdem sich herausgestellt hatte, dass sie doppelt vergeben worden waren. Gefragt wird auch danach, was unternommen wurde, um das Problem der doppelten Nummernvergabe zu beheben.

Darüber hinaus soll die Bundesregierung angeben, welche Kenntnisse sie über fehlerhafte Zusammenführungen von Steuer-Identifikationsnummern und den Elektronischen Lohnsteuer-Abzugsmerkmalen (ELStAM) zugrundeliegenden Abzugsmerkmalen hat. Weiterhin geht es um die Frage, ob Arbeitgeber von der Anwendung falscher ELStAM-Daten Abstand nehmen können und wie viele Steuerpflichtige sich mit Bitte um Korrektur ihrer Daten an die Behörden gewandt haben.

Im Vorwort zur Kleinen Anfrage berichtet die Fraktion, zum 1. Dezember 2013 habe es über 164.000 Hinweise auf mögliche Mehrfachvergaben gegeben. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

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    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

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