Landwirtschaft und Gentechnik
Kein Vorrang für Verbraucherinteressen im Gentechnikrecht
Koalitionsfraktionen lehnen SPD-Antrag zum Thema Gentechnikrecht ab
(04.10.11) - Die SPD-Fraktion ist mit ihrem Antrag (17/6479) gescheitert, den Vorrang für Verbraucherinteressen im Gentechnikrecht zu verankern. Mit der Mehrheit der Stimmen von CDU/CSU und FDP wurde im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gegen die Stimmen der SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen das Vorhaben abgelehnt.
Der Antrag sei von den Sozialdemokraten als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2010 vorgelegt worden. "Darin wurde festgestellt, dass die Ausbreitung von gentechnisch verändertem Material nicht zu verhindern ist", hieß es von der SPD. Das Urteil habe deutlich gemacht, dass "die Koexistenz von Genanbau und gentechnikfreier Landwirtschaft nicht möglich ist". Aus diesem Grund sei der Gesetzgeber verpflichtet, künftige Generationen zu schützen. "Wer das eine erhalten will, muss das andere verbieten", sagte die SPD.
Widerspruch ernteten die Antragsteller seitens der Regierung: "Der Schutz der Umwelt und des Menschen ist Kern des Gentechnikregelwerks." Aufgabe des Gesetzgebers müsse aber auch sein, beiden Arten des Wirtschaftens gerecht zu werden. Darüber hinaus diene dem Verbraucherinteresse, zwischen beide Produktgruppen entscheiden zu können.
Die Grünen begrüßten den "deutlich kritischen Gentechnikkurs der SPD", der aus dem Antrag herauszulesen sei. Doch forderten sie Spezifizierungen, denn ihrer Ansicht nach soll sich die Regierung auf EU-Ebene gegen die "Aufweichung" der Politik der Null-Toleranz bei Verunreinigung natürlichen Saatguts und Lebensmitteln durch gentechnisch verändertes Material einsetzen.
Die CDU/CSU kritisierte den Antrag als unschlüssig: "Am Anfang heißt es, dass Gentechnik zugelassen werden darf, am Ende jedoch, dass Gentechnik nicht kontrollierbar ist". Die CDU/CSU räumte aber ein, dass ohne eine umfassende Gentechnikkennzeichnung von Lebensmitteln für Verbraucher keine echte Wahlfreiheit besteht. "Aber SPD und Grüne haben bei bisher vorgelegten Vorschlägen auch nicht konstruktiv mitgearbeitet", monierte ein Sprecher von CDU/CSU.
"Auch die volkswirtschaftlichen Kosten der Agrogentechnik müssen bedacht werden", hieß es aus den Reihen der Fraktion Die Linke. Es sei zu befürchten, dass es in Zukunft ohnehin keine echte Wahlfreiheit geben werde, wenn sich auf den Feldern gentechnisch veränderte und unveränderte Pflanzen mischen.
Die FDP-Fraktion erklärte, dass auch in Zukunft Landwirtschaft mit Gentechnik möglich sein muss. "Die Biosicherheitsforschung ist in Deutschland führend", sagte ein Vertreter der Liberalen. Es sei nicht im Interesse der Verbraucher, wenn die Bundesrepublik in diesem Bereich ins Hintertreffen gerate. "Natürlich ist eine umfassende Kennzeichnungspflicht erforderlich", hieß es weiter. Doch mahnte die FDP-Fraktion eine Versachlichung der Debatte an und verwies darauf, dass bereits heute eine Vielzahl von Lebensmittelzusatzstoffen und Arzneien mit Hilfe der Gentechnik produziert und ohne Probleme verzehrt würden. (Deutscher Bundestag: ra)
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