Kreditwirtschaft will kurze Leine für die KfW


Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau: Bankenaufsichtsrechtlichen Vorschriften bei der KfW
Nach dem Kreditwesengesetz gilt die staatliche Förderbank KfW nicht als Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne dieses Gesetzes

(07.05.13) - Die deutsche Kreditwirtschaft will, dass die bundeseigene KFW-Bankengruppe (die ehemalige Kreditanstalt für Wiederaufbau) der gleichen Aufsicht unterliegt wie jede andere deutsche Bank auch. Das machten der Deutsche Sparkassen- und Giroverband, der Bankenverband, der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken und der Verband Deutscher Pfandbriefbanken in einer gemeinsamen Stellungnahme gegenüber dem Finanzausschuss deutlich, der zu einem öffentlichen Fachgespräch geladen hatte.

Nach dem Kreditwesengesetz gilt die staatliche Förderbank KfW nicht als Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne dieses Gesetzes. Damit unterliegt sie auch nicht wie andere Banken der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) und die Deutsche Bundesbank.

Zwar hält sie wesentliche Aufsichtsvorschriften ein, aber lediglich auf freiwilliger Basis. Das wollen die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP ändern und haben dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (17/12815) eingebracht. Danach soll des Bundesfinanzministerium ermächtigt werden, im Benehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium per Rechtsverordnung festzulegen, welche bankenaufsichtsrechtlichen Vorschriften bei der KfW anzuwenden sind. In der Begründung heißt es, die KFW habe zwar ein besonderes Geschäftsmodell, verfolge einen gesetzlich festgelegten staatlichen Auftrag und sei daher grundsätzlich nicht mit anderen Kreditinstituten vergleichbar. Es gebe aber "ein Bedürfnis, rechtsverbindlich und transparent festlegen zu können, welche bankenaufsichtlichen Standards für die KfW entsprechend gelten".

In dem öffentlichen Fachgespräch zu diesem Gesetzentwurf begründete eine Vertreterin der Unionsfraktion den Vorstoß der Koalitionsfraktionen damit, dass es gelte, "den Staat vor Risiken zu bewahren, die auch aus einer Förderbank kommen könnten".

Die an dem Gespräch teilnehmenden Sachverständigen aus der Kreditwirtschaft, der Finanzaufsicht sowie dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) begrüßten diesen Vorstoß einhellig. Allerdings geht er den Verbänden der Kreditwirtschaft nicht weit genug. Sie fordern statt einer ministeriellen Verordnung eine gesetzlich verbindliche Festlegung von Aufsichtsnormen, die denen anderer Banken entsprechen. Eine Vertreterin der Kreditwirtschaft begründete dies im Ausschuss vor allem damit, dass die KfW mit verschiedenen ihrer Geschäftstätigkeiten in Konkurrenz zu privaten, genossenschaftlichen und öffentlich-rechtlichen Banken stehe. Die Förderfähigkeit der KfW werde dadurch nicht eingeschränkt, da diese auf der Bundesgarantie für die KfW sowie ihrer Befreiung von der Körperschaftssteuer beruhe.

Die Repräsentanten von Bafin, Bundesbank und DIHK schlossen sich dieser Ansicht allerdings nicht an. Der Repräsentant der KfW wies zudem darauf hin, dass diese aufgrund ihrer Größe als systemrelevant eingestuft und der Aufsicht durch die Europäische Zentralbank unterliegen würde, wenn sie als normale Bank gelten würde. Daran habe niemand in Europa Interesse, weshalb die KfW wie auch nationale Förderbanken anderer Länder ausdrücklich von der Europäischen Bankenrichtlinie ausgenommen sei. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen