Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts


Handwerk gegen neue Vergabeänderungen: Modernisierung des Vergaberechts könnte die Vergabe von Aufträgen im Baubereich in das neue Recht einbeziehen
Von der Vergaberechtsmodernisierung war vor allem das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen betroffen - Nicht im Gesetz enthalten sind die detaillierten Verfahrensregeln sowie die Einzelheiten zur Datensammlung für die neue Vergabestatistik

(21.03.16) - Das deutsche Handwerk hat davor gewarnt, nach der Modernisierung des Vergaberechts auch die Vergabe von Aufträgen im Baubereich in das neue Recht einzubeziehen. "Im Baubereich bestehen andere Rahmenbedingungen als bei Lieferungen und Dienstleistungen, die in jedem Fall eine separate Regelung in einer Vergabe- und Vertragsordnung rechtfertigen", erklärte Carsten Benke vom Zentralverband des deutschen Handwerks in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu der von der Bundesregierung vorgelegten Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (18/7318). Er wies darauf hin, dass das Vergaberecht von Reformschritt zu Reformschritt ohnehin immer komplexer geworden sei. Für Kleinbetriebe würden die Verfahren nicht leichter.

Von der Vergaberechtsmodernisierung war vor allem das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen betroffen. Nicht im Gesetz enthalten sind die detaillierten Verfahrensregeln sowie die Einzelheiten zur Datensammlung für die neue Vergabestatistik. Geregelt werden sollen per Verordnung ferner die Erleichterungen für die Vergabe sozialer und anderer besonderer Dienstleistungen sowie die Rahmenbedingungen für die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel.

Eine sogenannte Mantelverordnung umfasst im Einzelnen eine Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge, in der die bisherigen Regelungen des zweiten Abschnitts der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A EU) sowie die bisherige Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) neben den schon bisher in der Vergabeverordnung geregelten Bereichen aufgehen. Mit der Abschaffung der VOL/A EU und der VOF und ihrer Integration in die Vergabeverordnung sei die bisherige Systematik der vergaberechtlichen Kaskade aufgeweicht worden, kritisierte das Handwerk und forderte, dass dieser Weg in Bezug auf die für den Baubereich geltende VOB/A auch mittelfristig nicht beschritten werden dürfe.

Markus Brohm vom Deutschen Landkreistag beurteilte dies in seiner schriftlichen Stellungnahme anders. Der Erhalt der VOB/A sei nicht sinnvoll und "widerspricht nicht nur der Forderung der kommunalen Spitzenverbände, sondern auch dem Ziel der Bundesregierung nach Vereinheitlichung und Vereinfachung des Vergaberechts". Die Spitzenverbände setzten sich daher für eine umfassende Vereinheitlichung der Vergaberegeln durch Integration auch der Vergabe von Bauaufträgen in die Vergabeverordnung ein. Eine Beibehaltung der VOB/A wäre "äußerst nachteilig".

Erich Rippert vom Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung lobte den Entwurf, weil die Bundesregierung den besonderen Anliegen der Architekten und Ingenieure entgegengekommen sei. Zwar hätte man sich gewünscht, dass die VOL/A EU als eigenständige Verordnung gehalten geblieben wäre, aber die maßgeblichen Grundsätze für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen seien grundsätzlich berücksichtigt worden. Die Regelungen seien durchaus geeignet, dass kleine und mittlere Architektenbüros weiter arbeiten könnten.

Anja Mundt vom Bundesverband der Deutschen Industrie sprach sich für längere Fristen für die Einreichung von Angeboten aus. Bereits die derzeit gültigen Fristen seien so knapp bemessen, dass Angebote innerhalb dieser Zeit nur schwer mit der gebotenen Sorgfalt vorbereitet werden könnten. "Eine weitere Mindestfristverkürzung mag zwar vordergründig vorteilhaft für den Auftraggeber erscheinen, kann aber mit erheblichen Nachteilen verbunden sein", warnte der BDI. Könnten Angebote nicht mehr hinreichend vorbereitet werden, bestehe vermehrt Fehleranfälligkeit und die Gefahr des Ausschlusses.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) erneuerte seine Kritik, dass Regelungen zur Vergabe von Unteraufträgen nicht in das Gesetz aufgenommen worden seien. Zwar seien die Bestimmungen in der Verordnung grundsätzlich zu begrüßen, erklärte Ghazaleh Nassibi vom DGB, aber die Gefahr der Umgehung von in der Vergabe aufgestellten Standards durch die Einschaltung von Unterauftragnehmern sei groß. Annelie Evermann (Weltwirtschaft, Ökologie und Entwicklung) begrüßte, dass soziale und umweltbezogene Aspekte in der Leistungsbeschreibung verankert werden könnten. Aber wie die DGB-Vertreterin beklagte sie, dass diese Aspekte nicht ins Gesetz selbst aufgenommen worden seien.

Herbert Keck begrüßte für die Bundesagentur für Arbeit, dass in der Verordnung wichtige Reformanliegen der Bundesagentur mit dem Focus auf die Vergabe von sozialen Dienstleistungen wie Arbeitsmarktdienstleistungen berücksichtigt worden seien. Klarstellungen, dass Leistungen der Jugendhilfe nicht auszuschreiben seien, verlangte Werner Hesse vom Deutschen Paritätischen Gesamtverband. (Deutscher Bundestag: ra)


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